Zensus Interview 2022

Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

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Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Für die Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus 2022 wurden in Hessen rund 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Das waren bei einer Gesamtzahl von knapp 6,3 Millionen Hessinnen und Hessen gut 800 000 Personen. Stichtag für den Zensus war der 15. Mai 2022. Für die Haushaltebefragung wurden Anschriften nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt. Alle Personen, die zum Stichtag an der ausgewählten Anschrift wohnten, nahmen an der Befragung teil. Da die Erhebung gesetzlich angeordnet war, waren die ausgewählten Personen zur Auskunft verpflichtet.

Die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis verfolgte das Ziel, die amtliche Einwohnerzahl zu bestimmen und in diesem Zuge Ungenauigkeiten in den Melderegistern aufzudecken. Dazu wurde auf Basis der Melderegister ermittelt, wie viele Personen zum Zensus-Stichtag tatsächlich an einer Anschrift wohnhaft waren. Vor Ort wurden von Erhebungsbeauftragten Angaben zu Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Wohnsituation erfragt. Außerdem wurden bei der Haushaltebefragung weitere Angaben, zum Beispiel zur Bildung und Erwerbstätigkeit, über einen Online-Fragebogen erfasst. Den Musterfragebogen zur Haushaltebefragung finden Sie auf dieser SeiteÖffnet sich in einem neuen Fenster.

In Hessen wurden die Haushaltebefragung sowie die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften von 33 kommunalen Erhebungsstellen durchgeführt. Insgesamt kamen dabei rund 5 000 Interviewerinnen und Interviewer zum Einsatz. Um die statistische Geheimhaltung zu garantieren und Interessenkonflikte zu vermeiden, waren die Erhebungsstellen technisch, personell, organisatorisch und räumlich von anderen Verwaltungsstellen getrennt.

Zum 30. November 2022 haben die hessischen Erhebungsstellen ihre Arbeit erfolgreich beendet und es findet nun die Auswertung der erhobenen Daten statt. Auf dieser Datenbasis wird schließlich die amtliche Einwohnerzahl für jede hessische Kommune aktualisiert.

Die Ergebnisse der Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus sind unter anderem die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der amtlichen – das heißt an der durch den Zensus ermittelten – Einwohnerzahl.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema finden Sie auch auf unserer FAQ-Seite zur Haushaltebefragung.

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