Hier finden Sie nähere Informationen zur Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis.
Haushaltebefragung aktuell
Zum 30. November 2022 haben die kommunalen Erhebungsstellen in Hessen die Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus 2022 erfolgreich abgeschlossen und somit ihre Arbeit beendet. Haben Sie ein Anliegen rund um die Haushaltebefragung in Hessen? Das Zensus-Team des Hessischen Statistischen Landesamts ist weiterhin gern für Sie erreichbar: Senden Sie eine E-Mail an zensus-auskunft@statistik.hessen.de oder rufen Sie uns unter 0611 3802-266 an. Unsere Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr. Vielen Dank für Ihr Interesse!
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
Für die Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus 2022 wurden in Hessen rund 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Das waren bei einer Gesamtzahl von knapp 6,3 Millionen Hessinnen und Hessen gut 800 000 Personen. Stichtag für den Zensus war der 15. Mai 2022. Für die Haushaltebefragung wurden Anschriften nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt. Alle Personen, die zum Stichtag an der ausgewählten Anschrift wohnten, nahmen an der Befragung teil. Da die Erhebung gesetzlich angeordnet war, waren die ausgewählten Personen zur Auskunft verpflichtet.
Die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis verfolgte das Ziel, die amtliche Einwohnerzahl zu bestimmen und in diesem Zuge Ungenauigkeiten in den Melderegistern aufzudecken. Dazu wurde auf Basis der Melderegister ermittelt, wie viele Personen zum Zensus-Stichtag tatsächlich an einer Anschrift wohnhaft waren. Vor Ort wurden von Erhebungsbeauftragten Angaben zu Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Wohnsituation erfragt. Außerdem wurden bei der Haushaltebefragung weitere Angaben, zum Beispiel zur Bildung und Erwerbstätigkeit, über einen Online-Fragebogen erfasst. Den Musterfragebogen zur Haushaltebefragung finden Sie auf dieser SeiteÖffnet sich in einem neuen Fenster.
In Hessen wurden die Haushaltebefragung sowie die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften von 33 kommunalen Erhebungsstellen durchgeführt. Insgesamt kamen dabei rund 5 000 Interviewerinnen und Interviewer zum Einsatz. Um die statistische Geheimhaltung zu garantieren und Interessenkonflikte zu vermeiden, waren die Erhebungsstellen technisch, personell, organisatorisch und räumlich von anderen Verwaltungsstellen getrennt.
Zum 30. November 2022 haben die hessischen Erhebungsstellen ihre Arbeit erfolgreich beendet und es findet nun die Auswertung der erhobenen Daten statt. Auf dieser Datenbasis wird schließlich die amtliche Einwohnerzahl für jede hessische Kommune aktualisiert. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im März 2024 veröffentlicht.
Die Ergebnisse der Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus sind unter anderem die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der amtlichen – das heißt an der durch den Zensus ermittelten – Einwohnerzahl.