Welche Rolle spielt der Datenschutz beim Zensus 2022?
Der Datenschutz stand und steht beim Zensus 2022 für die Statistikämter an erster Stelle. Grundlage für den Datenschutz sind die Anforderungen des BundesstatistikgesetzesÖffnet sich in einem neuen Fenster und der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)Öffnet sich in einem neuen Fenster. Bei der Erfassung und Verarbeitung der Daten werden die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der IT-Sicherheit erfüllt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten an Behörden außerhalb der amtlichen Statistik ist ausgeschlossen. Die personenbezogenen Daten werden lediglich zur Aufbereitung benötigt und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht.
Wie werden die Daten gesichert, die im Rahmen des Zensus erhoben wurden?
Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung nach § 16 BundesstatistikgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster. Das bedeutet, alle am Zensus beteiligten Personen und Einrichtungen sind dazu verpflichtet, die Daten geheim zu halten. Die Daten der auskunftspflichtigen Personen werden in einem speziellen, extra dafür aufgebauten Programm aufbewahrt. Dort sind sie besonders vor Zugriffen von nicht berechtigen Personen geschützt. Die Daten werden nur in diesem geschaffenen Programm genutzt und nicht in andere Programme übertragen. Das verwendete Programm erfüllt höchste Sicherheitsstandards, sodass die Daten der auskunftspflichtigen Personen nicht gefährdet sind und nicht von Dritten eingesehen werden können. Die Beschäftigten der Statistikämter in Deutschland, die kommunalen Erhebungsstellen (also Verwaltungen in den Städten, Landkreisen und Gemeinden) sowie die Personen, die für die kommunalen Erhebungsstellen arbeiten, sind dem Statistikgeheimnis verpflichtet und dürfen weder Namen noch Adressen von befragten Personen an andere Personen oder Einrichtungen weiterreichen. Wenn sie die Daten dennoch weitergeben, drohen ihnen hohe Geld- oder auch Freiheitsstrafen.
Wie erfolgte die Datenübermittlung im Rahmen des Zensus?
Die Datenübermittlung erfolgte über einen Online-Fragebogen, der im Internet ausgefüllt wurde. Das Verfahren zur Übermittlung der Daten wurde von den Statistikämtern in Deutschland zur Verfügung gestellt und erfüllte höchste Sicherheitskriterien nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Dazu gehörte, dass die Datenübermittlung immer verschlüsselt erfolgte. Dadurch konnten die Daten nicht durch andere Personen eingesehen, verändert oder umgeleitet werden.
Was passiert mit den persönlichen Daten der auskunftspflichtigen Personen im Rahmen des Zensus?
Die Daten des Zensus werden anonymisiert ausgewertet, also ohne Namen und weitere persönliche Angaben. Für diese Auswertungen werden die Daten zusammengefasst, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet. Einzelfälle werden nicht dargestellt. Ziel und Zweck des Zensus ist es, auf Grundlage der Daten besser planen zu können.
Haben auch externe Dienstleister Zugriff auf Daten, die ich im Rahmen des Zensus 2022 angegeben habe?
Beim Zensus 2022 sind ein umfassender Datenschutz sowie die statistische Geheimhaltung gewährleistet. Grundsätzlich haben ausschließlich die unmittelbar an der Sammlung, Aufbereitung und Auswertung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistikämter des Bundes und der Länder Zugriff auf die Daten, die im Rahmen des Zensus erhoben wurden. Der Zugriff beschränkt sich dabei jeweils nur auf jenen Teil der Daten, die die jeweilige Person für ihren eigenen Arbeitsbereich unmittelbar benötigt. Daten, die zur Ausführung ihrer Aufgaben nicht notwendig sind, sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zugänglich.
Für einzelne Bearbeitungsschritte wie den Versand von Anschreiben hatten auch externe Dienstleister Zugriff auf Daten wie zum Beispiel die Adressen von auskunftspflichtigen Personen. Diese externen Dienstleister waren vom Hessischen Statistischen Landesamt sorgfältig ausgewählt worden und verfügen über umfassende Erfahrung im verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten. Zudem haben sich die Unternehmen und die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Zensus 2022 – genauso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hessischen Statistischen Landesamts und der Erhebungsstellen sowie die Erhebungsbeauftragten – schriftlich dazu verpflichtet, den Datenschutz vollumfänglich zu wahren und die Daten nicht für andere Zwecke als die des Zensus 2022 zu nutzen. Die externen Dienstleister garantieren, die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und des Bundesstatistikgesetzes geheim zu halten sowie den Schutz und die Informationssicherheit der Daten mit allen erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten. Wer gegen die Pflichten zur Geheimhaltung verstößt, ist strafrechtlich zu belangen (§ 203 StGB). Dies kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Was passiert mit den Daten, die im Rahmen des Zensus erhoben wurden, nach der Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse?
Die Löschung der erhobenen Daten erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Prüfung der Ergebnisse, spätestens aber vier Jahre nach dem Zensusstichtag. Das bedeutet, die Daten, die beim Zensus 2022 erhoben wurden, werden spätestens am 15. Mai 2026 gelöscht.
Was bedeutet statistische Geheimhaltung?
Statistische Geheimhaltung ist ein Grundprinzip der europäischen Statistik und bedeutet, dass in den Statistikämtern umfassende Sicherheitsverfahren genutzt werden, die Ihre Daten vollständig schützen und strikt geheim halten. Individuelle Daten, die von Statistikämtern für die Erstellung von Statistiken genutzt werden, werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Das heißt, dass anhand der Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Ihre persönlichen Daten sind bei den Statistikämtern also auch nach Abschluss der Datenerhebung sicher.
Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Zensus 2022 finden Sie auf der offiziellen Internetseite des Zensus 2022Öffnet sich in einem neuen Fenster.