Justitia Statue auf dem Tisch

Immer weniger Verfahren vor den hessischen Familiengerichten

Im Jahr 2024 sind insgesamt 39 620 Verfahren in Familiensachen vor den hessischen Amtsgerichten abgeschlossen worden. Das waren 2,3 Prozent oder 951 Verfahren weniger als im Jahr 2023. Im Vergleich zu 2014 gingen die Verfahren vor den hessischen Familiengerichten um 19,2 Prozent zurück. Damals hatte es noch 49 044 Verfahren gegeben. Unter den im Jahr 2024 erledigten Verfahren endeten 60,2 Prozent bzw. 23 861 Verfahren mit einem richterlichen Beschluss. 10,6 Prozent bzw. 4 208 Verfahren wurden mit einem gerichtlichen Vergleich und 4,8 Prozent bzw. 1 911 Verfahren mit einer Rücknahme des Antrags abgeschlossen.

Die Zahl der Verfahren vor den hessischen Familiengerichten, die im Jahr 2024 im Rahmen einer Berufung oder Beschwerde vom Oberlandesgericht beendet wurden (insgesamt 1 536), ging im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 Prozent zurück.

Hinweise: 

Die restlichen Fälle (24,3 Prozent) der im Jahr 2024 erledigten Verfahren fallen in die Kategorie „Sonstiges“.

Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte, denen spezielle Aufgaben im Zusammenhang mit der Regelung von Familienkonflikten übertragen worden sind. Die Familiengerichte sind nicht nur zuständig für Ehescheidungen und die Regelung von Unterhaltsansprüchen, sondern vor allem auch für die Regelungen im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern.

Mehr Zahlen erhalten Sie in unserer Tabelle „Tätigkeit der Familiengerichte in Hessen 2012-2024Öffnet sich in einem neuen Fenster“ zum Download.

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