27 114 Urteilsverfahren (inklusive Sozialkassenverfahren) sind im Jahr 2024 vor den Arbeitsgerichten in Hessen abgeschlossen worden. Das waren 44,0 Prozent bzw. 21 286 Verfahren weniger als zehn Jahre zuvor (2014: 48 400 abgeschlossene Verfahren) und 61,7 Prozent bzw. 43 605 Verfahren weniger als zwanzig Jahre zuvor (2004: 70 719 abgeschlossene Verfahren).
Im Vergleich zum Vorjahr war im Jahr 2024 ein Anstieg der Verfahren um 3,4 Prozent bzw. 887 Verfahren zu verzeichnen (2023: 26 227 abgeschlossene Verfahren).
Mit 59,9 Prozent endete im Jahr 2024 die Mehrheit der Verfahren mit einem Vergleich. An zweiter Stelle folgten mit 14,8 Prozent die Verfahren, die durch eine Rücknahme der Klage beendet wurden. Bei 43,7 Prozent der Verfahren lag die Verfahrensdauer zwischen einem und drei Monaten. 78,7 Prozent der erledigten Verfahren hatten nur einen einzigen Verfahrensgegenstand, von denen Kündigungen mit 49,7 Prozent am häufigsten vorkamen. 11,9 Prozent der erledigten Verfahren waren Sozialkassenverfahren.
Hinweise:
Mehr Zahlen zu den Arbeitsgerichten erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Die Tätigkeit der Arbeitsgerichte in Hessen im Jahr 2024“.Öffnet sich in einem neuen Fenster Unsere Grafik „Erledigte Urteilsverfahren (inklusive Sozialkassenverfahren) vor den Arbeitsgerichten mit nur einem Verfahrensgegenstand in Hessen 2024 nach Verfahrensgegenstand“Öffnet sich in einem neuen Fenster zeigt für diese Verfahren die häufigsten Verfahrensgegenstände.