Im Jahr 2023 sind in Hessen 50 059 Personen abgeurteilt worden (plus 3,1 Prozent gegenüber 2022). 43 789 von ihnen wurden verurteilt. Das waren 3,0 Prozent mehr als 2022, aber 23,0 Prozent weniger als 2003.
Mit 91,9 Prozent war die große Mehrheit der hessischen Verurteilten im Jahr 2023 Erwachsene. Unter ihnen war die Altersgruppe der 30- bis 40-Jährigen mit 29,2 Prozent am stärksten vertreten.
Rückgang der jugendlichen Verurteilten
Sogenannte Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren machten 4,6 Prozent der Verurteilten aus (2022: 5,2 Prozent), Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren 3,5 Prozent (2022: 3,2 Prozent). Im Jahr 2003 hatte der Anteil der Heranwachsenden unter den Verurteilten noch bei 8,1 Prozent und der der Jugendlichen noch bei 5,5 Prozent gelegen. Diese Ergebnisse bestätigen den langjährigen Trend zum Rückgang der Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden in Hessen.
Vier von fünf Verurteilten männlich
Nach wie vor war die große Mehrheit der Verurteilten männlich: Im Jahr 2023 machten Männer 81,7 Prozent der hessischen Verurteilten aus (2022: 81,5 Prozent; 2003: 82,2 Prozent). Dabei erfolgten die meisten Verurteilungen wegen „Straftaten im Straßenverkehr“ (27,8 Prozent), womit sowohl Verurteilungen nach dem Straßenverkehrsgesetz als auch nach dem Strafgesetzbuch gemeint sind. Dahinter folgten mit 19,4 Prozent sogenannte „andere Vermögens- und Eigentums- und Urkundendelikte (StGB §§ 257 bis 305 a)“, beispielsweise Urkundenfälschung oder Betrug. Am dritthäufigsten wurden Männer wegen „anderer Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr (StGB §§ 169-173, 185-241 a, außer §§ 222,229 i.V.m. Verkehrsunfall)“ verurteilt (15,4 Prozent). Dazu gehören Gewaltverbrechen wie Körperverletzung, aber auch Beleidigungen sind Teil dieser Gruppe von Straftatbeständen.
Bei Frauen, die 18,3 Prozent aller hessischen Verurteilten im Jahr 2023 ausmachten (2022: 18,5 Prozent; 2003: 17,8 Prozent), erfolgten die meisten Verurteilungen wegen der sogenannten „anderen Vermögens- und Eigentums- und Urkundendelikte“ (26,6 Prozent). Am zweithäufigsten wurden Frauen wegen „Straftaten im Straßenverkehr“ verurteilt (24,4 Prozent. Danach folgten mit 22,9 Prozent Verurteilungen wegen „Diebstahl und Unterschlagung (StGB §§ 242 bis 248 c)“.
Etwas mehr Freisprüche und Verfahrenseinstellungen als im Vorjahr
Freigesprochen wurden im Jahr 2023 in Hessen 611 Personen (plus 0,7 Prozent gegenüber 2022). In 5 543 Fällen endete das Verfahren mit Einstellung (plus 3,6 Prozent). In den übrigen Fällen wurden sonstige Entscheidungen getroffen, darunter fallen: Absehen von Strafe, Anordnen von Maßregeln der Besserung sowie Überweisung an den Vormundschaftsrichter.
Hinweise:
Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil (Verurteilung oder Freispruch) oder Einstellungsbeschluss endgültig und rechtskräftig abgeschlossen wurde.
Als Heranwachsende werden Personen bezeichnet, die zum Zeitpunkt der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Dies ist relevant, weil ihre Aburteilung entweder nach allgemeinen oder nach Jugendstrafrecht erfolgen kann, während bei den Jugendlichen (von 14 bis unter 18 Jahren) eine Aburteilung ausschließlich nach Jugendstrafrecht erfolgt.
Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen in Hessen 2023“.Öffnet sich in einem neuen Fenster