Eine Frau steht in einem Blumengeschäft mit einem Kartenlesegerät in der Hand

Anteil der Gründerinnen in Hessen gestiegen

Im Jahr 2023 haben 7 500 Frauen in Hessen ein Unternehmen im Haupterwerb gegründet oder waren an der Gründung beteiligt. Das waren 1 300 Frauen mehr als noch im Vorjahr. Der Anteil von Frauen an allen Gründenden im Haupterwerb stieg von 28 Prozent im Jahr 2022 auf 30 Prozent im Jahr 2023.

Insgesamt wurden 23 000 Unternehmen im Jahr 2023 im Haupterwerb gegründet: 6 000 Betriebsgründungen von Hauptniederlassungen und 17 000 Kleinunternehmen.

Darüber hinaus gab es im vergangenen Jahr 9 700 Gründerinnen im Nebenerwerb. Deren Anteil an allen Gründenden im Nebenerwerb lag bei 36 Prozent.

Frauen gründen mit anderen Schwerpunkten

Deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern zeigen sich bei der Betrachtung der Wirtschaftsbereiche im Haupterwerb. Während Frauen 7 Prozent aller Gründenden im Baugewerbe umfassen, stellen sie 67 Prozent der Gründenden im Gesundheits- und Sozialwesen. Den größten Frauenanteil mit 72 Prozent aller Gründenden weist der Wirtschaftsbereich der sonstigen Dienstleistungen auf, zu denen unter anderem Friseursalons zählen.

Diese Unterschiede zeigen sich auch bei Gründenden im Nebenerwerb: Frauen stellen 7 Prozent der Gründenden im Baugewerbe und 71 Prozent der Gründenden im Gesundheits- und Sozialwesen.

Anteil der Gründerinnen gestiegen

Die langfristige Betrachtung zeigt eine Zunahme des Anteils von Frauen an allen Gründenden im Haupterwerb: Im Jahr 2014 hatte er noch bei 25 Prozent gelegen und stieg bis 2023 um 5 Prozentpunkte.

Bei Gründenden im Nebenerwerb hingegen sank der Anteil von Frauen: Er ging von 41 Prozent im Jahr 2014 auf 36 Prozent im Jahr 2023 zurück.

Hinweise:

Die Angaben basieren auf Ergebnissen der Gewerbeanzeigenstatistik. Eine Unternehmensgründung ist dabei definiert als Betriebsgründung einer Hauptniederlassung oder Gründung eines Kleinunternehmens. Die Gründung eines Kleinunternehmens umfasst die Gründung einer Hauptniederlassung, die nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Das heißt, der Gewerbetreibende hat keine Eintragung im Handelsregister, besitzt keine Handwerkskarte und beschäftigt keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gründungen im Nebenerwerb werden separat ausgewiesen. Neugründungen von Zweigniederlassungen zählen nicht zu den Unternehmensgründungen.

Mehrfachzählungen sind bei der Ermittlung der Gewerbetreibenden nicht ausgeschlossen.

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