Ausgabenträger
Als Ausgabenträger werden in der Gesundheitsausgabenrechnung alle öffentlichen und privaten Institutionen bezeichnet, die Leistungen für die Gesundheit finanzieren. Das sind in Deutschland die öffentlichen Haushalte, die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die private Krankenversicherung, die Arbeitgeber sowie die privaten Haushalte und die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck. Ab dem Berechnungsjahr 2018 werden zusätzlich auch die Verwaltungskosten gemäß der Classification of Functions of Government (COFOG) als Teil der Ausgaben der öffentlichen Haushalte berechnet.
Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Die Bruttowertschöpfung (BWS), die zu Herstellungspreisen bewertet wird, ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen.
Die Waren und Dienstleistungen können in jeweiligen Preisen, d. h. in Preisen des jeweiligen Berichtsjahres, oder preisbereinigt und somit frei von Preiseinflüssen dargestellt werden. Die Preisbereinigung erfolgt auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis).
Im Rahmen des Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatzes (WSE) wird die BWS der Wirtschaftszweige näher betrachtet, die ganz oder teilweise zur Gesundheitswirtschaft gerechnet werden. Sie wird sowohl zu jeweiligen Preisen als auch zu Vorjahrespreisen ermittelt, wodurch sich auch das preisbereinigte Wachstum im Betrachtungszeitraumausweisen lässt.
Erwerbstätige
Als Erwerbstätige (Inland) werden alle Personen angesehen, die innerhalb eines Wirtschaftsgebietes einer Erwerbstätigkeit oder mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit. Nach der Stellung im Beruf wird unterschieden zwischen Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, marginal Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte). Bei der Ermittlung der Erwerbstätigenzahl wird das Personenkonzept zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen nur einmal mit ihrer Haupterwerbstätigkeit erfasst werden.
Im Rahmen des Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatzes (WSE) wird die Zahl der Erwerbstätigen jener Wirtschaftszweige näher betrachtet, die ganz oder teilweise zur Gesundheitswirtschaft gerechnet werden.
Gesundheitsausgaben
Zu den Gesundheitsausgaben zählen alle Käufe von Waren und Dienstleistungen, die zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege getätigt werden, die Kosten der Verwaltung sowie die Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Räumlich bezieht sich die Erfassung der Gesundheitsausgaben dabei auf die Käufe der inländischen Bevölkerung (die gegebenenfalls im Ausland getätigt werden können). Inhaltlich werden nur die Transaktionen für die letzte Verwendung erfasst, ein direkter Patientenbezug muss daher im Regelfall gegeben sein. Transaktionen zwischen Leistungserbringerinnen oder –erbringern, z. B. die Lieferung von Arzneimitteln aus dem pharmazeutischen Großhandel an Apotheken, bleiben unberücksichtigt. Zu den Ausgaben des erweiterten Leistungsbereichs des Gesundheitswesens zählen Einkommensleistungen, wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sowie Leistungen zum Ausgleich krankheitsbedingter Folgen, z. B. Eingliederungshilfen für behinderte Menschen zur beruflichen Rehabilitation. Ferner werden hier Leistungen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen erfasst. Er ist nicht Bestandteil der aggregierten Gesundheitsausgaben, sondern wird gesondert ermittelt und ausgewiesen. Weder den Gesundheitsausgaben noch den Ausgaben des erweiterten Leistungsbereichs zugerechnet werden Ausgaben für Leistungen und Güter, die die Gesundheit nicht oder nur im weiteren Sinne fördern. Das sind z. B. Ausgaben für Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit oder der private Kauf von Fitnessgeräten.
Gesundheitspersonal (Beschäftigte)
Die Gesundheitspersonalrechnung ermittelt die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse im Gesundheitswesen in der Abgrenzung nach SHA (System of Health Accounts; nicht identisch mit Abteilung 86 der aktuellen Wirtschaftszweigklassifikation) einschließlich Vorleistungseinrichtungen, ohne Auszubildende. Sie liefert detaillierte Angaben über die Anzahl und die Struktur des Gesundheitspersonals, gegliedert nach Einrichtungsarten. Es werden neben dem Gesundheitspersonal insgesamt auch die Anzahl des weiblichen Gesundheitspersonals und die Vollzeitäquivalente im Gesundheitswesen ausgewiesen. Tätigkeiten aus dem Gesundheits- Sozial- oder Umweltbereich fließen dann ein, wenn sie primär der Sicherung, der Vorbeugung oder der Wiederherstellung von Gesundheit dienen. Unberücksichtigt bleiben jene Beschäftigten, die die Gesundheit nur im weiteren Sinne fördern. Die Beschäftigten werden zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres nachgewiesen. Die Berechnung des Gesundheitspersonals erfolgt über die Abgrenzung der Einrichtungen.
Zu den Beschäftigten in der Gesundheitspersonalrechnung zählen im Einzelnen Selbstständige und ohne Entgelt mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin oder Arbeiter, Angestellte oder Angestellter, Beamtin oder Beamter, Richterin oder Richter, Berufssoldatin oder Berufssoldat, Soldatin oder Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Bundesfreiwilligendienstleistende in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeitende und ausschließlich bzw. im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte. Den Beschäftigten werden auch zugeordnet: Erkrankte, Urlauberinnen und Urlauber und alle sonstigen vorübergehend Abwesende, Streikende und von Aussperrung betroffene Personen, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist.
Nicht zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen in der Abgrenzung nach SHA gezählt werden ehrenamtlich Tätige, Auszubildende sowie Beschäftigte, die als Beauftragte aus anderen Bereichen in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind. Die können, z. B. Handwerkerinnen oder Handwerker sein, die Reparaturen in einem Krankenhaus durchführen, deren Arbeitgeber aber ein Handwerksunternehmen ist.
Unter Gesundheitspersonal/Beschäftigten werden Beschäftigungsverhältnisse verstanden, sodass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen auch mehrfach gezählt werden.
Gesundheitswirtschaft
Nach Auffassung der Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft umfasst die Gesundheitswirtschaft die „Erstellung und Vermarktung von Gütern und Dienstleistungen, die der Bewahrung und Wiederherstellung von Gesundheit dienen.“ Die Gesundheitswirtschaft, in der Abgrenzung der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL), berücksichtigt die Erstellung und Vermarktung jener Güter und Dienstleistungen, die der Bewahrung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen und von den verschiedenen Ausgabenträgern im Gesundheitswesen (Definition gemäß SHA), z. B. gesetzliche und private Krankenversicherung oder soziale Pflegeversicherung, ganz oder teilweise erstattet werden. Den Hauptbestandteil der Gesundheitswirtschaft bildet das Gesundheits- und Sozialwesen mit der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung. Um diesen gruppieren sich zahlreiche wirtschaftliche Akteure aus dem Verarbeitenden Gewerbe, dem Handel sowie aus weiteren Wirtschaftszweigen, die mit dem Thema „Gesundheit“ verbunden sind.
Die Gesundheitswirtschaft ist aus statistischer Sicht ein Querschnittsbereich.
Auf Länderebene ist aufgrund der Datenlage zurzeit nur eine wirtschaftszweigbezogene Abgrenzung der Gesundheitswirtschaft nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige in tiefster wirtschaftsfachlicher Gliederung (sog. Unterklassen, WZ-5-Steller-Ebene) möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in mehreren Wirtschaftszweigen nur ein Teil der dort produzierten Güter und Dienstleistungen gesundheitswirtschaftsrelevant ist. Demzufolge ist zwischen Wirtschaftszweigen, die vollständig und solchen, die nur teilweise der Gesundheitswirtschaft zuzuordnen sind, zu unterscheiden. Abgrenzungen der Gesundheitswirtschaft liegen sowohl nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) als auch nach der aktuellen Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008) vor. Die hier verwendete Abgrenzung nach der WZ 2008 wurde von der AG GGRdL im Zuge der Einführung der WZ 2008 in der amtlichen Statistik erarbeitet und präzisiert. Bezüglich der Bestimmung der genannten gesundheitswirtschaftsrelevanten Wirtschaftszweige lehnt sich dieser Ansatz an die Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes nach Leistungsarten an. Zur Gesundheitswirtschaft werden gegenwärtig 37 Wirtschaftszweige auf WZ-5-Steller-Ebene gezählt, wobei davon 27 vollständig und 10 teilweise der Gesundheitswirtschaft zugeordnet werden können.
Quantifizierung der Gesundheitswirtschaft
Die Quantifizierung der Gesundheitswirtschaft – auch genannt „Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz“ (WSE) – ermöglicht die Abbildung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der in einem Wirtschaftsgebiet in der Gesundheitswirtschaft aktiven wirtschaftlichen Einheiten innerhalb einer Berichtsperiode in den Kategorien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Zur Quantifizierung der Gesundheitswirtschaft stehen im Rahmen der amtlichen Statistik verschiedene Datenquellen zur Verfügung. Ziel ist es, die Bruttowertschöpfung und die Zahl der Erwerbstätigen in der Gesundheitswirtschaft auf Länderebene zu bestimmen, wobei die Passfähigkeit der Daten zu den amtlichen Gesamtrechnungsergebnissen gewährleistet sein muss.