Hände mit Taschenrechner, Stift und Papieren

Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Hessen um 1,1 Prozent gestiegen

In Hessen hat es zum Stichtag 1. Januar 2024 insgesamt 98 690 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gegeben. Davon waren knapp die Hälfte (48,9 Prozent) Frauen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der hessischen Bezugsberechtigen um 1 090 Personen bzw. 1,1 Prozent.

Mit 86,6 Prozent entfiel der größte Teil der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger auf den hessischen Landesbereich, gefolgt vom Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände mit 11,7 Prozent. Im Landesbereich waren mit 50,3 Prozent rund die Hälfte der Bezugsberechtigen weiblich. Auf kommunaler Ebene lag der Frauenanteil bei 39,4 Prozent.

Die Versorgungsbezüge für das Ruhegehalt, das sich an den früheren Dienstbezügen orientiert, betrug im Jahr 2024 im Land Hessen 3 715 Euro und in den Kommunen 3 731 Euro je bezugsberechtigter Person. Mit plus 7,6 Prozent im Land und plus 6,5 Prozent in den Gemeinden und Gemeindeverbänden lagen die Versorgungsbezüge 2024 deutlich über dem Niveau des Vorjahrs. Sie verzeichneten sowohl beim Land Hessen als auch bei den Kommunen die höchsten Steigerungen in den vergangenen zehn Jahren. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die gesetzliche Erhöhung der Versorgungsbezüge um 1,89 Prozent zum 1. August 2023 und um 3,0 Prozent zum 1. Januar 2024 zurückzuführen.

Die durchschnittlichen Ruhegehaltssätze hingegen, die sich hauptsächlich nach der Dauer der Dienstzeit richten, sanken im Jahr 2024 sowohl im Land Hessen (minus 0,2 Prozent) als auch in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (minus 0,1 Prozent) und folgten damit dem Trend der vergangenen Jahre.

Methodischer Hinweis:

Alle Zahlen wurden aus Gründen der Geheimhaltung einer Fünferrundung unterzogen.

Hinweise:

Der öffentliche Dienst in Hessen deckt ein breites Spektrum öffentlicher Dienstleistungen ab. Dazu zählen zum Beispiel das Bildungs- und Sozialwesen sowie die innere Sicherheit. Für diese Dienstleistungsbereiche sind in Hessen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Einsatz. Nach ihrer aktiven Laufbahn haben diese Beschäftigten Pensionsansprüche, auch Ruhegehalt genannt. Ebenso werden ihre Hinterbliebenen mit einem Witwen-/Witwergeld oder Waisengeld durch das öffentlich-rechtliche Alterssicherungssystem versorgt. Diese bezugsberechtigten Personen werden als Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bezeichnet.

Zum Landesbereich gehören der Kernhaushalt und die Sonderrechnungen des Landes (beispielsweise Landesbetriebe) sowie die rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Landesaufsicht (insbesondere Hochschulen).

Zum Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände gehören die Kernhaushalte und deren Sonderrechnungen (insbesondere Eigenbetriebe), die Zweckverbände sowie die rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter kommunaler Aufsicht (beispielsweise Stiftungen).

Mehr Zahlen erhalten Sie in unseren Tabellen:

„Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Hessen 2016 bis 2024 nach Beschäftigungsbereichen und Art der Versorgung“Öffnet sich in einem neuen Fenster

„Zugänge nach Gründen für den Eintritt des Versorgungsfalles und Abgänge von Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfängern nach Beamtenversorgungsrecht in Hessen“Öffnet sich in einem neuen Fenster

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