Glossar Bildung

Schulen

Allgemeinbildende Schulen

Hierzu zählen folgende Schulformen: Grundschule, Förderstufe, Mittelstufenschule, Hauptschule, Realschule, integrierte und kooperative Gesamtschule, Gymnasium, Schulen für Erwachsene, Förderschule. Die Angaben beziehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, auf öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen).

Grundschule

In den Grundschulen werden Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Jahrgangsstufe unterrichtet. Sie vermitteln Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten in allen wesentlichen Kulturbereichen und bereiten auf das Lernen in den weiterführenden Bildungsgängen vor.

Eingangsstufen

In Eingangsstufen können Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, aufgenommen und innerhalb von zwei Schuljahren kontinuierlich an die unterrichtlichen Lern- und Arbeitsformen der Grundschule herangeführt werden. Die Eingangsstufen sind Bestandteil der Grundschulen; sie ersetzen die Jahrgangsstufe 1.

Flexibler Schulanfang

Grundschulen können nach § 20 Satz 2 des Hessischen Schulgesetzes die Jahrgangsstufen 1 und 2 curricular und unterrichtsorganisatorisch zu einer pädagogischen Einheit entwickeln, die die Schülerinnen und Schüler nach ihrem jeweiligen Leistungs- und Entwicklungsstand auch in einem oder drei Schuljahren durchlaufen können. Die organisatorische Umsetzung des Flexiblen Schulanfangs geschieht in jahrgangsgemischten Lerngruppen.

Hauptschule

Sie schließen an die Grundschule oder an die Förderstufe an. In der Regel führen sie bis zur Jahrgangsstufe 9 und umfassen somit fünf bzw. drei Jahre. Ein 10. Hauptschuljahr kann eingerichtet werden.

Förderstufe

Die Förderstufe bildet eine pädagogische Einheit. Sie kann schulformübergreifende Organisationsform der Jahrgangsstufen 5 und 6 der verbundenen Haupt- und Realschule und der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule oder organisatorischer Bestandteil der Grundschule sein. Sie dienen der Orientierung und Überprüfung der Wahlentscheidung für den weiteren Bildungsweg. Der Unterricht in den Förderstufen wird in gemeinsamen Kerngruppen im Klassenverband und frühestens ab dem 2. Halbjahr der Jahrgangsstufen 5 in den Fächern Mathematik, 1. Fremdsprache und gegebenenfalls Deutsch nach Leistung, Begabung und Neigung differenzierten Kursgruppen auf zwei oder drei Anspruchsebenen erteilt.

Mittelstufenschulen

Mittelstufenschulen mit gemeinsamen Eingangsklassen sowie abschlussbezogenen Bildungsgängen führen zum Hauptschulabschluss und zum mittleren Abschluss. An den Mittelstufenschulen wird der Haupt- bzw. Realschulabschluss gemäß den Bestimmungen der Hauptschule und der Realschule vergeben.

Realschule

Sie bauen auf den Lernanforderungen der Grundschule bzw. der Förderstufe auf. Sie schließen sich somit an die 4. Jahrgangsstufe der Grundschule oder an die 6. Jahrgangsstufe der Förderstufe an und umfassen die Jahrgangsstufen 5 oder 7 bis 10. Sie führen nach dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 10 zum Mittleren Abschluss.

Gymnasium

Sie bauen auf den Lernanforderungen der Grundschule bzw. der Förderstufe (Jahrgangsstufen 5/6) auf. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Oberstufe wird die allgemeine Hochschulreife erworben.

Schulformbezogene (kooperative) Gesamtschule

Schulformbezogene (kooperative) Gesamtschulen: (nach § 26 SchG) umfassen die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch und führen diese Schulformen als aufeinander bezogene Schulzweige, die ein Höchstmaß an Kooperation und Durchlässigkeit sichern. Die schulformbezogene Gesamtschule kann in den Jahrgangsstufen 5 und 6 mit einer Förderstufe beginnen oder auf Grund eines entsprechenden Schulkonferenzbeschlusses durch schulformbezogene Jahrgangsstufen ersetzt oder ergänzt werden.

Schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule

(nach § 27 SchG) umfassen als schulform- unabhängige Organisationseinheit die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Mittelstufe. Sie führen zu allen Abschlüssen und Berechtigungen, die nach Besuch der Mittelstufe erworben werden können. Die Schülerinnen und Schüler werden in Lerngruppen, die nicht nach Schulformen gegliedert sind, unterrichtet.

Förderschule

Sie wird von Schülerinnen und Schülern besucht, die auf Dauer oder für längere Zeit einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Förderschulen können als selbstständige Einrichtungen oder als Zweige/Klassen allgemeiner Schulen eingerichtet werden. Wegen des unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedarfs sind acht verschiedene Förderschulformen eingerichtet: Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, kranke Schülerinnen und Schüler, emotionale und soziale Entwicklung, Sprachheilförderung, Lernen, geistige Entwicklung.

Schulen für Erwachsene

Zu ihnen gehören die Abendhauptschule, die Abendrealschule, das Abendgymnasium und das Kolleg.

Abendhauptschule

Sie führen in einem einjährigen Ausbildungsgang (2 Semester) zum Hauptschulabschluss.

Abendrealschule

Sie ermöglichen in einem zweijährigen Ausbildungsgang den nachträglichen Erwerb des Mittleren Abschlusses.

Abendgymnasium

Sie führen Berufstätige nach einem Lehrgang von in der Regel drei Jahren zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

Kolleg

Die Kollegs ermöglichen nach einem in der Regel dreijährigen Lehrgang den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Sie werden als Tagesschule geführt.

Vorklassen

In Vorklassen können Kinder aufgenommen werden, die bei Beginn der Schulpflicht körperlich, geistig oder seelisch noch nicht so weit entwickelt sind, um am Unterricht mit Erfolg teilnehmen zu können. Vorklassen sind Bestandteil der Grundschulen oder der Förderschulen; sie sind einzurichten, wenn ein öffentlicher Bedarf besteht.

Berufliche Schulen

Hierzu zählen folgende Schulformen: Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Fachschule, Berufliches Gymnasium. Die Angaben beziehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, auf öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen).

Berufsschule

Sie ist Pflichtschule, die von Jugendlichen und Erwachsenen besucht wird, die eine berufliche Erstausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes durchlaufen. Die Berufsschulen gliedern sich in die Grund- und Fachstufe. Die Grundstufe dauert in der Regel ein Schuljahr, die Fachstufe in der Regel zwei Schuljahre. Am Verbreitesten ist der Unterricht in Teilzeitform (d. h. schulische sowie betriebliche Ausbildung). Bestandteil der Berufsschule sind weiterhin Bildungsgänge für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis, aber mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung oder für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss, die auf eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit vorbereiten oder zu einem nachträglich zu erwerbenden Schulabschluss führen oder für Jugendliche, die die verlängerte Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben.

Berufsfachschule

Die Berufsfachschule ist eine Einrichtung mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch weder eine Berufsausbildung noch eine berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie vermittelt berufliche und allgemeine Lerninhalte und bereitet auf eine Fachbildung in einem Ausbildungsberuf vor oder führt unmittelbar zu einem Berufsabschluss. Berufsfachschulen können zu einem Mittleren Abschluss bzw. durch Zusatzunterricht zur Fachhochschulreife führen oder beim Eintritt einen Mittleren Abschluss voraussetzen.

Fachschule

Sie dient der vertiefenden beruflichen Aus- und Weiterbildung und wird nach einer Berufsausbildung oder ausreichenden Berufspraxis besucht. Die Ausbildung dauert ein bis vier Jahre und wird als Vollzeit- oder Teilzeitunterricht durchgeführt. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zur Führung einer der Fachrichtung entsprechenden Berufsbezeichnung. Durch Zusatzunterricht kann in den zwei- bis vierjährigen Fachschulen die Fachhochschulreife erworben werden.

Fachoberschule

Die Fachoberschule baut auf dem Mittleren Abschluss auf und führt neben oder nach einer beruflichen Qualifizierung zur Fachhochschulreife. Die Fachoberschule umfasst in der Regel die Jahrgangsstufen 11 und 12.

Berufliches Gymnasium

Es baut auf einem Mittleren Abschluss auf und umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Berufliche Gymnasien sind durch berufliche Fachrichtungen geprägt und führen zur allgemeinen Hochschulreife.

Hauptamtliche Lehrerinnen und Lehrer

Hauptamtliche Lehrerinnen und Lehrer sind Beamte oder Angestellte, die mindestens die Hälfte der für die betreffende Schulform festgelegten Pflichtstunden unterrichten.

Schulen des Gesundheitswesens

An den Schulen des Gesundheitswesens erfolgt die Ausbildung in den nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen, die nicht nach BBiG organisiert sind. Dazu zählen folgende Ausbildungen in folgenden Berufen: Altenpflegehelfer/in, Altenpfleger/in, Anästhesietechnische(r) Assistent/in, Diätassistent/in, Ergotherapeut/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Hebamme und Entbindungspfleger, Krankenpflegehilfe/gehilfin, Logopäde/Logopädin, Med.-techn. Assistent/in für Funktionsdiagnostik, Med.-techn. Laboratoriumsassistent/in, Med.-techn. Radiologieassistent/in, Medizinische(r) Dokumentar/in, Notfallsanitäter/in, Operationstechnische(r) Assistent/in, Orthoptist/in, Pharmazeutisch-technische(r) Assistent/in, Physiotherapeut/in, Podologe/Podologin, Rettungsassistent/in, Rettungssanitäter/in.

Hochschulen und Berufsakademien

Rechtsgrundlagen

Die Erhebungen an Hochschulen und Hochschulkliniken, sowie Berufsakademien erfolgen nach dem Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz – HStatG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz – BStatG).

Hochschularten / Hochschulen

Universitäten

dienen der Weiterentwicklung der Wissenschaften und der Vermittlung der wissenschaftlichen Ausbildung. Sie bilden den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs heran. Sie besitzen i. d. R. das Promotions- und Habilitationsrecht.

Zu den Universitäten in Hessen zählen nach dem hessischen Hochschulgesetz:

  • EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Priv.) in Wiesbaden, Oestrich-Winkel
  • Frankfurt School of Finance & Management (Priv.)
  • Goethe-Universität in Frankfurt am Main
  • Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Philipps-Universität Marburg
  • Technische Universität Darmstadt
  • Universität Kassel, Witzenhausen
  • Charlotte Fresenius Hochschule in Wiesbaden

Theologische Hochschulen

sind kirchliche, philosophisch-theologische Hochschulen ohne die theologischen Fachbereiche der Universitäten.

Theologische Hochschulen in Hessen:

  • Evangelische Hochschule Tabor (Priv.) in Marburg
  • Freie Theologische Hochschule Gießen (FTH) (Priv.)
  • Lutherische Theologische Hochschule Oberursel (Taunus) (ev)
  • Philosophisch-Theologische Hochschule St. Georgen in Frankfurt am Main (rk)
  • Theologische Fakultät Fulda (rk)
  • Theologische Hochschule Ewersbach (Priv.) in Dietzhölztal

Kunsthochschulen

bilden den künstlerischen Nachwuchs heran. Sie haben die Aufgabe, künstlerische Formen und Inhalte zu vermitteln und fortzuentwickeln.

Kunsthochschulen in Hessen:

  • Hochschule für Gestaltung in Offenbach am Main
  • Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt am Main
  • Staatliche Hochschule für Bildende Künste (Städelschule) in Frankfurt am Main

Fachhochschulen

vermitteln durch anwendungsbezogene Lehre eine auf den Erkenntnissen der Forschung beruhende Ausbildung. Sie fördern die Erschließung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Praxis.


In Hessen gibt es 21 Fachhochschulen:

  • accadis Hochschule Bad Homburg (Priv.)
  • CVJM-Hochschule (Priv.) in Kassel
  • DIPLOMA Hochschule (Priv.) in Bad Sooden-Allendorf, Kassel
  • Evangelische Hochschule Darmstadt (Priv.) in Darmstadt, Schwalmstadt
  • FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Frankfurt, Kassel
  • Frankfurt University of Applied Sciences
  • Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences in Darmstadt, Dieburg
  • Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung (Priv.) in Bad Hersfeld
  • Hochschule Fresenius (Priv.) in Frankfurt, Idstein
  • Hochschule Fulda University of Applied Sciences
  • Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft in Frankfurt
  • Hochschule Geisenheim University
  • Hochschule RheinMain University of Applied Sciences Wiesbaden, Rüsselsheim
  • Provadis School of International Management and Technology (Priv.) in Frankfurt am Main
  • Technische Hochschule Mittelhessen University of Applied Sciences in Gießen, Friedberg, Wetzlar
  • Wilhelm Büchner Hochschule (Priv.) in Darmstadt
  • International School of Management Dortmund in Frankfurt
  • Internationale Hochschule Erfurt in Frankfurt
  • Hochschule Macromedia für angewandte Wissenschaften Stuttgart, Campus Frankfurt
  • UoL-University of Labour Frankfurt
  • Tomorrow University of Applied Sciences, Frankfurt

Verwaltungsfachhochschulen

sind verwaltungsinterne Fachhochschulen der Länder und des Bundes. Sie bilden Beamtenanwärter für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes aus.


Verwaltungsfachhochschulen in Hessen:

  • Archivschule Marburg
  • Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda
  • Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) in Gießen, Kassel, Mühlheim am Main, Wiesbaden
  • Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund):
  • FB Kriminalpolizei in Wiesbaden
  • FB Landwirtschaftliche Sozialversicherung in Kassel
  • FB Wetterdienst in Langen

Berufsakademien

Die Berufsakademien sind, neben den Hochschulen, besondere Bildungseinrichtungen des tertiären Bereichs. Sie sind Einrichtungen nichtstaatlicher Träger, die eine mindestens dreijährige wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte Ausbildung vermitteln und müssen staatlich anerkannt sein. In Hessen gibt es seit 2002 staatlich anerkannte Berufsakademien:

  • Deutsche Berufsakademie Sport und Gesundheit der HVU Bildungsakademie gGmbH, Baunatal
  • Internationale Berufsakademie (iba) in Darmstadt, Kassel
  • Hessische Berufsakademie in Frankfurt, Kassel
  • Berufsakademie Fulda
  • Brüder-Grimm-Berufsakademie Hanau
  • ESaK — Europäische Studienakademie Kälte Klima-Lüftung, Maintal
  • Berufsakademie Rhein-Main, Rödermark

Seit Ende 2011 sind zusätzlich vier Musikakademien im „Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien“ benannt, deren berufliche Abteilungen ebenfalls staatlich anerkannte Berufs-akademien sind. Sie vermitteln eine sowohl künstlerisch-pädagogische als auch praxisorientierte Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet im Rahmen des Musikschulunterrichts der Musikakademien oder kooperierender Musikschulen statt.

  • Akademie für Tonkunst Darmstadt
  • Dr. Hoch’s Konservatorium - Musikakademie Frankfurt am Main
  • Musikakademie der Stadt Kassel „Louis Spohr“
  • Wiesbadener Musikakademie (WMA)

Die staatliche Anerkennung berechtigt die Einrichtung, die Bezeichnung „Berufsakademie" oder eine auf eine Berufsakademie hinweisende Bezeichnung zu führen. Die englischsprachige Bezeichnung lautet „University of Cooperative Education".
In Hessen gibt es zurzeit insgesamt elf staatlich anerkannte Berufsakademien.
Die Angaben (Studierende und Prüfungen) wurden uns bis zum Berichtsjahr 2016, im Gegensatz zu den übrigen Hochschulstatistiken, auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt. Ab 2017 sind die Berufsakademien zur Auskunft über ihre Studierenden und Prüfungen, sowie über ihr Personal verpflichtet (siehe Rechtsgrundlagen).

Weitere Begriffserklärungen

Fächergruppen

Mehrere verwandte Fächer sind in der Systematik der Statistik zu Studienbereichen und diese zu neun großen Fächergruppen zusammengefasst. Für die Personal- und Stellenerhebung wurde zusätzlich zu den Studienfachgruppen die Gruppe "Zentrale Einrichtungen" gebildet.

Studienbereiche

Studienbereiche fassen artverwandte Studienfächer zusammen.

Beispiele:
Im Studienbereich "Informatik" sind folgende Studienfächer zusammengefasst:
Bioinformatik
Business Information Management
Electronic Business
Grundzüge der Datenverarbeitung
High Integrity Systems
Informatik (Kosi)
Informatik, angewandte Informatik- JEM -
Informations- und Wissensmanagement
Ingenieurinformatik/Technische Informatik
Joint International Master (JIM)
Medieninformatik - Telekommunikationsinformatik -
Strahlenschutz- und Messtechnik
Techn. Redaktion u. multimed. Dokumentation
Wirtschaftsinformatik

Im Studienbereich "Geschichte" sind folgende Studienfächer zusammengefasst:
Alte Geschichte
Archäologie
Archäologische Wissenschaften
Byzantinische Kunstgeschichte
Geschichte
Geschichte-Umwelt-Stadt
Mittlere und neuere Geschichte
Osteuropäische Geschichte
Ur- und Frühgeschichte
Wirtschafts-/Sozialgeschichte

Fachsemester

sind Semester, die im Hinblick auf die im Erhebungssemester angestrebte Abschlussprüfung erbracht wurden; dazu können auch einzelne Semester aus einem anderen Studiengang oder Studienfach gehören, wenn sie angerechnet werden.

Hochschulsemester

sind Semester, die insgesamt im deutschen Hochschulbereich erbracht wurden (einschl. Urlaubssemester).

Gasthörer

sind Teilnehmer/-innen an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen, die fachlich sogenannten "Fachrichtungen" und "Fächergruppen" zugeordnet werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich. Ein Fachstudium mit Abschlussprüfung ist für Gasthörer nicht möglich.

Abschlussprüfungen

Prüfungen werden erfasst, soweit sie eine Hochschulausbildung / Berufsakademieausbildung abschließen. Vor- und Zwischenprüfungen an Hochschulen / Berufsakademien sind nicht enthalten, jedoch Abschlüsse von Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengängen, wenn sie zu einer Prüfung führen. Entsprechend werden Prüfungen bei staatlichen und kirchlichen Prüfungsämtern nachgewiesen, nicht dagegen zweite Staatsprüfungen am Ende der Referendarausbildung sowie das zweite Staatsexamen von Medizinern, Juristen u. a.

Habilitationen

Die Habilitation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Lehrbefähigung. Das Habilitationsverfahren wird als akademisches Examen durchgeführt und umfasst neben der Habilitationsschrift ein wissenschaftliches Gespräch ("Kolloquium") und eine öffentliche Vorlesung. Die Habilitation ist eine wesentliche Voraussetzung für die Qualifikation und für die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses.

In Hessen haben folgende Hochschulen das Habilitationsrecht:

  • Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Philipps-Universität Marburg
  • Technische Universität Darmstadt
  • Universität Kassel
  • EBS – Universität für Wirtschaft und Recht (Priv.) in Wiesbaden, Oestrich-Winkel
  • Philosophisch-Theologische Hochschule St. Georgen Frankfurt am Main (rk)
  • Theologische Fakultät Fulda

Personal

In der amtlichen Statistik wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen/künstlerischen Personal / Lehrpersonal sowie dem nichtwissenschaftlichen (Verwaltungs-, technischen und sonstigen) Personal unterschieden. Die zusätzliche Differenzierung nach den Aufgaben in der Hochschule bzw. Berufsakademien führt zu einer Gliederung des Personals in vier Hauptgruppen:

  • das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal / Lehrpersonal,
  • das nebenberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal / Lehrpersonal,
  • das hauptberuflich tätige nichtwissenschaftliche Personal,
  • das nebenberuflich tätige nichtwissenschaftliche Personal.

Ausbildungsförderung, Deutschlandstipendium

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Mit dem AFBG (früher: Meister-BaFöG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer), bei Maßnahmeabschnitten ist die Gesamtdauer aller Abschnitte maßgebend. Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an vier Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden (Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Zeitrahmen). Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden (Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Zeitrahmen).

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Einen Rechtsanspruch auf individuelle Förderung haben nach dem BAföG alle Schüler und Studierende, denen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung notwendigen finanziellen Mittel fehlen, um eine Ausbildung zu absolvieren, die ihrer Neigung, Eignung und Leistung entspricht. Voraussetzung ist, dass sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte besuchen (siehe "Ausbildungsstätten"). Da die Zahl der Geförderten im Laufe des Berichtsjahres Schwankungen unterliegt, wird auch ein durchschnittlicher Monatsbestand errechnet.

Als Ausbildungsstätten gelten alle Einrichtungen (Schulen, Hochschulen), die eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung vermitteln. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um öffentliche Schulen oder um genehmigte Ersatzschulen handelt. Darüber hinaus kann auch die Teilnahme Fernunterrichtlehrgängen und die Ableistung von Praktika förderungsfähig sein. Als Berufsfachschulen im Sinne des BAföG gelten auch die Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, berufsbefähigender Bildungsgang). Zu den wissenschaftlichen Hochschulen zählen die Universitäten, die Gesamthochschulen und die Theologischen Hochschulen.

Ein Schüler oder Studierender gilt als vollgefördert, wenn er eine Förderung erhält, die seinen errechneten Gesamtbedarf (= Grundbedarf gemäß Bedarfssatz + Zusatzbedarf z. B. für Kosten der Unterkunft oder Auslandsaufenthalt) in voller Höhe abdeckt. Als teilgefördert wird er gezählt, wenn ihm auf seine Förderung eigenes Einkommen, Vermögen oder das Einkommen seiner Eltern bzw. seines Ehegatten angerechnet wird. Zur Ermittlung des Förderungsbetrages wird in diesem Fall vom Gesamtbedarf das "anzurechnende Einkommen" abgezogen.

Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG wurde im Schulbereich als Zuschuss, beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen in der Regel je zur Hälfte als Zuschuss bzw. unverzinsliches Darlehen geleistet.

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium wurde zum Sommersemester 2011 deutschlandweit eingeführt. Es handelt sich um ein Stipendienprogramm für begabte Studierende aller Nationalitäten an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Mit 300 € monatlich werden Studierende und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt, gefördert. Die Hälfte der Mittel dafür stammt von privaten Geldgebern (Wirtschaftsunternehmen, Privatpersonen, Stiftungen), die die Hochschulen selbst einwerben müssen. Die andere Hälfte kommt aus dem Bundeshaushalt.

Berufliche Bildung

Auszubildende

Die früher als Lehrlinge bezeichneten Auszubildenden sind Personen, die auf Grund eines Ausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz eine betriebliche Ausbildung durchlaufen.

Anerkennungsgesetz des Bundes

Mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes haben Fachkräfte aus dem Ausland das Recht, dass ihr Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. Das Anerkennungsgesetz des Bundes (Artikelgesetz) umfasst zum einen das Bundesgesetz „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“ (BQFG) und zum anderen Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 bundesrechtlichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, so die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) und die Handwerksmeisterinnen und -meister (Handwerksordnung). Es wurde im Dezember 2011 verabschiedet und trat zum 1.April2012 in Kraft. Die Statistik zur Anerkennung bundesrechtlich geregelter Berufe wird durch §17BQFG geregelt. Die Meldungen an die Statistik erfolgen über die für Anerkennungsverfahren zuständigen Stellen (z. B. Länderbehörden, Kammern).

Anerkennungsgesetz Hessen

In Hessen gibt es seit Dezember 2012 ein Landes-Anerkennungsgesetz. Es regelt die Verfahren zur Gleichwertigkeitsüberprüfung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für die Berufe, die auf hessischem Landesrecht beruhen (z. B. Lehrerinnen und Lehrer, Ingenieurinnen und Ingenieure). Das Hessische Berufsqualifikationsgesetz (HBQFG) orientiert sich am Berufsqualifikationsgesetz des Bundes (BQFG). Auch die Vorschriften zur Durchführung der Statistik entsprechen denen im BQFG.

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