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Außenhandel in Hessen

Die Außenhandelsstatistik erfasst den Wert und die Menge der zwischen Hessen und anderen Ländern gehandelten Güter. Dabei werden alle Warenbewegungen innerhalb der EU in den Statistiken des Intrahandels und alle Warenbewegungen mit Ländern außerhalb der EU in den Extrahandelsstatistiken erfasst. In den Intrahandelsstatistiken werden hierfür importierende und exportierende Unternehmen in Hessen befragt, die Auskunft über bspw. das Gewicht und den Wert der Waren auf monatlicher Basis erteilen. Im Bereich der Extrahandelsstatistiken werden die Angaben der Zollverwaltungen verwendet. Die Aufbereitung erfolgt zentral im Statistischen Bundesamt.

In der Außenhandelsstatistik werden verschiedene Warengruppen unterschieden. Die acht Obergruppen „Lebende Tiere“, „Nahrungsmittel tierischen Ursprungs“, „Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs“, „Genussmittel“, „Rohstoffe“, „Halbwaren“, „Vorerzeugnisse“ und „Enderzeugnisse“ werden dabei noch in einzelne Warenuntergruppen, wie z. B. „Zement“ als Warenuntergruppe der Rohstoffe, unterteilt. Dies ermöglicht eine detaillierte Analyse von der Import- und Exportsituation in Bezug auf einzelne Länder oder Ländergruppen und gleichzeitig eine Untersuchung der Import- oder Exportabhängigkeiten einzelner Branchen. Dienstleistungen werden grundsätzlich nicht erfasst, mit Ausnahme des Veredelungsgeschäfts.

Das Konzept der Außenhandelsstatistik unterscheidet zwischen dem Ursprungs- und dem Bestimmungsland. Das bedeutet für die Einfuhren, dass der Warenwert bzw. die Menge dem Land zugeordnet werden, in dem eine Ware vollständig gewonnen oder hergestellt wurde oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erhalten hat. Bei der Ausfuhr wird der Warenwert dem Land zugeordnet, in dem die Waren ge- oder verbraucht bzw. be- oder verarbeitet werden sollen. Nur wenn das Ursprungs- oder Bestimmungsland nicht bekannt ist, wird der Warenwert dem Land zugeordnet, aus dem die Ware versendet wurde bzw. in dem die Ware verbraucht werden soll. Aufgrund des Erhebungskonzeptes ist es nicht möglich die Ein- und Ausfuhren miteinander zu verrechnen.

Vorrangig dient die Außenhandelsstatistik wirtschaftspolitischen Zielen. So wird sie u. a. in handelspolitischen Fragen sowohl von nationalen als auch internationalen Behörden als Analyseinstrument eingesetzt. Bspw. nutzt die Europäische Union die Ergebnisse der Außenhandelsstatistik um wirtschaftsfördernde Subventionen zu verteilen und zu bemessen. Doch auch in ökonomischen Fragen kann die Außenhandelsstatistik herangezogen werden. Dazu gehören z. B. Absatzanalysen für Unternehmen oder volkswirtschaftliche Analysen vom Warenverkehr und Abhängigkeiten. Die internationalen Handelsverflechtungen hessischer Unternehmen werden durch die Ergebnisse der Außenhandelsstatistik abgebildet, wodurch ansässigen Unternehmen eine Situationsanalyse im Vergleich zur eigenen Branche ermöglicht und gleichzeitig politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Hessen ein Instrument zur Einschätzung und Analyse von Handelsbarrieren und der Handelsverhältnisse der hessischen Wirtschaft mit dem Ausland zur Verfügung gestellt wird. Ebenso nutzen Wissenschaft und Forschung die Ergebnisse zur Untersuchung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und nicht zuletzt fließen die Ergebnisse der Außenhandelsstatistik in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein.