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Hessisches Statistisches Landesamt

Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2022 gestiegen

Nachdem die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Hessen im Jahr 2021 auf ihrem bisherigen Tiefststand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 gelegen hatte, ist sie im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 12 Prozent gestiegen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hingegen sank 2022 im Vergleich zu 2021 um 9 Prozent.

Unternehmensinsolvenzen

Für das Jahr 2022 weist die Insolvenzstatistik 1 203 beantragte Insolvenzverfahren von Unternehmen in Hessen aus. Damit stieg ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr um 12 Prozent. 2021 hatte das Hessische Statistische Landesamt (HSL) noch 1 071 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Die Ergebnisse im Jahr 2021 waren auf dem niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung, dem aktuell geltenden Rechtsrahmen für Insolvenzverfahren, im Jahr 1999.

Von den 1 203 im Jahr 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen eröffneten hessische Insolvenzgerichte 754 Verfahren und wiesen 449 mangels Masse ab. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen belief sich auf knapp über 1 Milliarde Euro. Betroffen von den Insolvenzen waren mindestens 6 400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Zahl stellt dabei eine Untergrenze dar, da die Angaben nicht für alle Insolvenzverfahren vorliegen. 

Mehr als die Hälfte der Unternehmensinsolvenzen entfielen auf das Baugewerbe (247 Insolvenzen), den Handel sowie die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (zusammen 206 Insolvenzen) und die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (158 Insolvenzen), zu denen u. a. Sicherheitsdienste und die Gebäudereinigung zählen. 

Um Zahlen aus der Insolvenzstatistik früher veröffentlichen zu können, nutzt das HSL vorläufige Ergebnisse auf Basis eines eigenen Schätzmodells. Diese weisen für Januar 2023 einen leichten Rückgang der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zu Januar 2022 aus. Mit 83 beantragten Verfahren sank die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahresmonat leicht: Im Januar 2022 waren noch 86 beantragte Verfahren gezählt worden.  

Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern 

Bei den Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zeigte sich 2022 ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Mit 4 589 beantragten Verfahren sank die Zahl um 9 Prozent; im Jahr 2021 hatte die Statistik noch 5 053 Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewiesen. Ihre Zahl war 2021 jedoch in Folge einer 2020 in Kraft getretenen Verkürzung der Frist bis zur Restschuldbefreiung stark gestiegen. Im Vergleich zu 2019, dem letzten Jahr vor der gesetzlichen Änderung, ergibt sich für 2022 eine Zunahme um 25 Prozent. 2019 waren 3 684 Insolvenzverfahren gezählt worden.   

Von den 4 589 Verfahren im Jahr 2022 eröffneten hessische Insolvenzgerichte 4 506 und wiesen 7 mangels Masse ab. In 76 Fällen wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen.

Hinweise:  

Insolvenzverfahren werden mangels Masse abgewiesen, falls das Vermögen der Schuldnerin bzw. des Schuldners voraussichtlich nicht zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreichen wird. 

In einem Schuldenbereinigungsplan legt die Schuldnerin bzw. der Schuldner den Gläubigerinnen und Gläubigern ein Zahlungsangebot – und damit einen Vergleichsvorschlag – vor. Stimmen die Gläubigerinnen und Gläubiger mehrheitlich diesem Plan zu, kommt es nicht zu einem Insolvenzverfahren. 

Eine Restschuldbefreiung ermöglicht einer Schuldnerin oder einem Schuldner nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode von den verbleibenden Insolvenzschulden befreit zu werden. Während der Wohlverhaltensperiode werden alle pfändbaren laufenden Bezüge an eine Treuhandschaft oder Insolvenzverwaltung abgetreten. Im Jahr 2020 gab es eine Änderung im Insolvenzrecht. Im Zuge dieser Gesetzesänderung wurde die Dauer der Restschuldbefreiungsverfahren von ehemals sechs Jahren auf drei Jahre reduziert. Das Gesetz trat Ende 2020 in Kraft. 

Methodische Anmerkungen:

Die vorläufigen Ergebnisse zu den Unternehmensinsolvenzen für Januar 2023 basieren auf Daten, die das HSL zur Erfüllung europarechtlicher Lieferpflichten erstellt. Diese umfassen die vorläufige Anzahl an Unternehmensinsolvenzen nach Wirtschaftsabschnitten. Da diese Daten die endgültigen Ergebnisse tendenziell unterschätzen, werden sie um einen Korrekturfaktor ergänzt und somit vorläufige Ergebnisse zu den Unternehmensinsolvenzen ermittelt.

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