Geldmünzen auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

Zahl der Personen mit Eingliederungshilfen seit 2020 um 23 Prozent gestiegen

In Hessen haben zum 31. Dezember 2023 rund 65 600 Personen Eingliederungshilfen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen erhalten. Das waren 2 Prozent mehr als 2022 und 23 Prozent mehr als 2020. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII lag Ende 2023 bei 26 700 Personen, davon erhielten 84 Prozent Hilfe zur Pflege.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 haben 65 600 Menschen in Hessen Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB) erhalten. Das entspricht einem Anstieg um 1 100 Personen oder 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zu 2020 erhöhte sich die Zahl um 12 500 Personen oder 23 Prozent.

Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Arten von Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Eine Person kann gleichzeitig mehrere dieser Leistungen beziehen, Mehrfachzählungen sind daher möglich. Am häufigsten wurden Leistungen zur sozialen Teilhabe gewährt, die rund 76 Prozent der Personen in der Eingliederungshilfe erhielten. Diese sollen ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes und eigenverantwortliches Leben im eigenen Wohnraum sowie im Sozialraum der Betroffenen ermöglichen, etwa durch Hilfsmittel wie ein Großbildmonitor, eine Assistenz oder ein spezielles Fahrrad zur Förderung der Mobilität. 27 Prozent bekamen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und 11 Prozent Leistungen zur Teilhabe an Bildung.

Männer bei Eingliederungshilfen stärker vertreten als Frauen

Das Durchschnittsalter der Leistungsberechtigten lag bei 37 Jahren. Dabei waren die männlichen Empfänger mit durchschnittlich 35 Jahren jünger als die weiblichen Empfängerinnen mit einem Durchschnittsalter von 39 Jahren. 58 Prozent der Leistungsbeziehenden waren Männer und 42 Prozent Frauen.

Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe betrugen im Jahr 2023 etwa 2,0 Milliarden Euro. Dies waren rund 178 Millionen Euro oder 10 Prozent mehr als 2022.

Hilfen in besonderen Lebenslagen um 6 Prozent gestiegen

26 700 Personen in Hessen erhielten Ende 2023 sogenannte Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII. Dies entspricht einem Anstieg von rund 1 500 Personen oder 6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Sozialhilfeleistungen werden insbesondere Pflegebedürftigen und Menschen in schwierigen Lebenslagen sowie als Hilfen zur Gesundheit gewährt. Es können mehrere Hilfen gleichzeitig bezogen werden; die Empfängerinnen und Empfänger mehrerer Hilfeleistungen wurden bei jeder Hilfeart gezählt. Insgesamt wurden Ende 2023 rund 27 300 Hilfeleistungen gewährt.

Rund 84 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger erhielten diese Leistungen als Hilfen zur Pflege. Das entspricht insgesamt rund 22 500 Personen. Zwei Drittel (65 Prozent) hiervon waren Frauen; der Männeranteil lag bei 35 Prozent. 85 Prozent der Pflegehilfe-Empfängerinnen und -Empfänger waren 65 Jahre und älter. Der durchschnittlich ausgezahlte Jahresbetrag für die Pflegehilfe lag bei 34 358 Euro pro Empfängerin oder Empfänger, für Personen in stationären Pflegeeinrichtungen bei 38 606 Euro.

Außerdem bezogen 4 100 Personen Ende 2023 Hilfen für die Überwindung sozialer Schwierigkeiten und andere Lebenslagen. Das entspricht einem Anteil von gut 15 Prozent an allen Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII erhielten. Hilfen zur Gesundheit empfingen 2 Prozent bzw. 660 Personen.

Laufende Hilfen zum Lebensunterhalt auf gleichbleibendem Niveau

20 900 Personen in Hessen erhielten Ende 2023 laufende Hilfen nach dem 3. Kapitel des SGB XII. Dies entspricht ungefähr dem Vorjahresniveau von 2022 (gut 20 800 Personen). Diese Leistungen sollen den Lebensunterhalt von Personen sichern, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Alter oder anderen sozialen Herausforderungen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Von diesen Leistungen wurden 64 Prozent außerhalb von Einrichtungen und 36 Prozent innerhalb von Einrichtungen gewährt. Das Durchschnittsalter der Empfängerinnen und Empfänger dieser Hilfen betrug 53 Jahre, wobei es in Einrichtungen bei 68 Jahren und außerhalb davon bei 44 Jahren lag. Der Anteil von Frauen und Männern war bei dieser Hilfeart mit jeweils rund 50 Prozent ausgeglichen.

Hinweise

Die Angaben sind ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Das Ergebnis der Summierung der Einzeldaten kann deshalb geringfügig von der Endsumme abweichen.

Die Angaben zur Sozialhilfe beziehen sich auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Nicht enthalten ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ab 2023 Bürgergeld - vorher „Hartz IV“). Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) werden nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach § 121 SGB XII erhoben, weil die entsprechenden Angaben im Rahmen der Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGB XII erfasst werden.

Örtliche Träger der Sozialhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen, der überörtliche Träger ist der Landeswohlfahrtsverband.

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