Wie das Hessische Statistische Landesamt anhand aktueller Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen“ mitteilt, haben zum Stichtag 31. Dezember 2021 rund 468 800 Personen im hessischen Gesundheitswesen gearbeitet. Das waren 13 400 Personen bzw. 2,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Bundesweit nahm das Gesundheitspersonal gegenüber 2020 ebenfalls um 2,9 Prozent zu. Seit 2019, dem letzten Jahr vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie, stieg die Zahl der Beschäftigten in Hessen um 19 700 Personen bzw. 4,4 Prozent. Dieser Zuwachs lag gleichauf mit dem auf Bundesebene (plus 4,4 Prozent).
Zusätzliches Personal während der Pandemiebekämpfung
Den größten prozentualen Zuwachs gegenüber 2020 verzeichnete der Gesundheitsschutz (unter anderem die örtlichen Gesundheitsämter) mit 14,4 Prozent auf insgesamt 5 400 Beschäftigte im Jahr 2021. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 war dies ein Plus in Höhe von 38,7 Prozent.
Den größten absoluten Zuwachs gab es in den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Hierzu zählt beispielsweise das eingesetzte Personal in den Impf- und Testzentren. In diesen Einrichtungen arbeiteten zum Jahresende 2021 insgesamt 36 900 Beschäftigte. Das waren 3 800 Personen (11,6 Prozent) mehr als 2020 und 4 100 Personen (12,5 Prozent) mehr als im Vorkrisenjahr 2019.
Auch in Hessens Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern stieg das Gesundheitspersonal im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr deutlich an.
In den hessischen Apotheken arbeiteten zum Jahresende 2021 insgesamt 19 600 Beschäftigte: Das waren 11,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und 13,6 Prozent mehr als 2019.
In Hessens Arztpraxen nahm die Zahl der Beschäftigten 2021 gegenüber 2020 um 3,4 Prozent auf insgesamt 55 300 Personen zu (plus 3,3 Prozent gegenüber 2019). In den hessischen Krankenhäusern waren Ende 2021 insgesamt 84 700 Personen beschäftigt – das waren 2,4 Prozent mehr als im Vorjahr und 5,8 Prozent mehr als 2019.
Etwas geringer fiel der Personalzuwachs in der Pflege aus: In der stationären und teilstationären Pflege arbeiteten 2021 insgesamt 52 100 Personen und damit rund 0,9 Prozent mehr Personen als im Vorjahr (plus 2,8 Prozent gegenüber 2019). In der ambulanten Pflege waren es insgesamt 32 100 Personen und 1,8 Prozent mehr als 2020 (plus 4,1 Prozent gegenüber 2019).
Frauenanteil hoch, aber unter dem Bundesdurchschnitt
71,6 Prozent der Beschäftigten im hessischen Gesundheitswesen im Jahr 2021 waren Frauen. Der Frauenanteil in Hessen lag damit unter dem Bundesdurchschnitt von 75,0 Prozent. Die meisten weiblichen Beschäftigten arbeiteten in der ambulanten Pflege (84,0 Prozent), gefolgt von den Zahnarztpraxen (81,8 Prozent) und der stationären und teilstationären Pflege (81,5 Prozent). Im Bereich der Rettungsdienste ist hingegen der Männeranteil mit 67,4 Prozent der Stellen am höchsten.
Teilzeitbeschäftigung vor allem in Apotheken
Das in Vollzeitstellen umgerechnete Gesundheitspersonal aller Einrichtungen lag 2021 in Hessen bei 339 000 sogenannten Vollzeitäquivalenten. Das entspricht einem Anteil von 72,3 Prozent an allen Beschäftigten des Gesundheitswesens. Mit 56,1 Prozent war der Anteil der Vollzeitäquivalente an der Beschäftigtenzahl in Apotheken am niedrigsten. Das bedeutet, dass in diesem Bereich vergleichsweise viele Beschäftigte in Teilzeit arbeiteten. In den sogenannten Vorleistungseinrichtungen des Gesundheitswesens spielte die Teilzeitbeschäftigung dagegen eine geringere Rolle. Hier kamen auf 100 Beschäftigte rechnerisch 86,3 Vollzeitäquivalente. Diese Einrichtungen produzieren Vorleistungen für das Gesundheitswesen. Dazu zählen unter anderem die pharmazeutische Industrie, die Medizintechnik, der Großhandel sowie medizinische Laboratorien.
Hinweise
Die hier vorgelegten Ergebnisse beziehen sich auf die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse. Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen werden mehrfach gezählt. Die hier verwendete Definition des Gesundheitswesens entspricht dem einheitlichen europäischen System of Health Accounts und unterscheidet sich vom Wirtschaftsbereich „Gesundheitswesen“ gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige.
Das Personal in Corona-Testzentren wird in der Gesundheitspersonalrechnung in den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens erfasst, sofern die Beschäftigten in einem medizinischen Gesundheitsberuf (ohne Tiermedizin), einem Beruf der Altenpflege oder in der Medizin-, Orthopädie- und Reha-Technik gemeldet wurden. Wie viel zusätzliches Personal insgesamt im Gesundheitsschutz, in Arztpraxen, Apotheken und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens für Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung eingestellt wurden, kann nicht exakt quantifiziert werden: Mit Ausnahme der oben genannten Berufe kann dieses Personal keiner eigenen Berufsgruppe zugeordnet werden und wird in der Gesundheitspersonalrechnung nicht gesondert erfasst.
Die veröffentlichten Ergebnisse beruhen auf den Berechnungen der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (GGRdL)Öffnet sich in einem neuen Fenster.