Zum Jahresende 2023 haben die hessischen Kommunen beim nicht-öffentlichen Bereich Schulden in Höhe von 37,1 Milliarden Euro gehabt. Bezogen auf alle Hessinnen und Hessen entsprach dies einer Verschuldung von 5 789 Euro pro Person. Zu diesem Ergebnis kam eine Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die das Schuldenniveau der Kommunen hessen- und deutschlandweit vergleichbar macht. Dabei wurden neben den Schulden der Kernhaushalte auch die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bis in tiefe Beteiligungsstufen abgebildet und den Kommunen zugeordnet. Diese Schulden werden unter dem Begriff „integrierte Schulden“ zusammengefasst.
61,0 Prozent der Schulden außerhalb der kommunalen Kernhaushalte
Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, stiegen die integrierten Schulden der hessischen Kommunen gegenüber dem Jahresanfang 2023 um 4,4 Prozent an. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Anteil der Schulden im Kernhaushalt hessischer Kommunen 39,0 Prozent (14,4 Milliarden Euro). 61,0 Prozent (22,6 Milliarden Euro) waren bei den Ausgliederungen verbucht. Unter Ausgliederungen werden Unternehmen oder Einrichtungen verstanden, welche Aufgaben (beispielsweise Energieversorgung, Baumanagement) erfüllen, die aus den Kernhaushalten der Kommunen ausgelagert wurden. Diese Schulden werden somit nicht in den Kernhaushalten erfasst. 2023 war bei 39,1 Prozent der hessischen Kommunen ein Großteil der Schulden (mindestens 50 Prozent) bei ausgegliederten Einheiten zu finden (minus 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr).
Darmstadt mit 17 681 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung
Die integrierte Verschuldung pro Kopf ergab für die insgesamt 443 Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen zum 31. Dezember 2023 ein differenziertes Bild: 33 Kommunen, und damit ebenso viele wie im Vorjahr, wiesen Schulden von weniger als 500 Euro pro Kopf auf. 30 Kommunen hatten hingegen Schulden in Höhe von 5 000 Euro pro Kopf oder mehr. Im Vorjahr waren noch 31 Kommunen in diese Kategorie gefallen. Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung verzeichnete die Stadt Darmstadt mit 17 681 Euro. Damit lag sie deutlich über dem Mittelwert der fünf kreisfreien Städte in Hessen mit 10 355 Euro pro Person (plus 4,4 Prozent gegenüber 2022). Die hohe Pro-Kopf-Verschuldung in Darmstadt war mit einem Anteil von 80,1 Prozent auf die Schulden von ausgegliederten Einheiten zurückzuführen.
Kreisverwaltung im Hochtaunuskreis am höchsten, im Landkreis Gießen am geringsten verschuldet
Die integrierten Schulden der 21 hessischen Kreisverwaltungen fielen mit durchschnittlich 1 609 Euro pro Kopf (plus 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr) deutlich geringer aus als in den kreisfreien Städten. Wie bereits im Vorjahr war die Kreisverwaltung des Hochtaunuskreises mit 3 714 Euro pro Kopf am höchsten und die Kreisverwaltung des Landkreises Gießen mit 591 Euro pro Kopf am geringsten verschuldet. Von allen hessischen Kommunen, zu denen auch Gemeindeverbände gehören, wiesen im Jahr 2023 der Landeswohlfahrtsverband Hessen mit 11 Euro und die Gemeinde Biebergemünd mit 62 Euro pro Kopf die geringste Verschuldung auf. Beide hatten bereits im Vorjahr an der Spitze dieses Rankings gestanden.
Methodische Hinweise:
Die Modellrechnung bezieht zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte auch die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU) ein, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Dadurch kann das kommunale Schuldenniveau unabhängig von kommunalen Ausgliederungsentscheidungen verglichen werden.
Die Einführung des Deutschlandtickets für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ab dem Berichtsjahr 2023 hatte eine Umklassifizierung der öffentlich bestimmten Verkehrsunternehmen von sFEU zu Extrahaushalten zur Folge. Obwohl dies zu einer Erhöhung des Schuldenvolumens der kommunalen Anteile an Extrahaushalten im Jahr 2023 führte, hatte es keinen Einfluss auf die integrierte kommunale Verschuldung insgesamt.
Eine Aussage zu kommunalen Haftungsrisiken – also dazu, für welche Schulden eine Kommune haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann – lässt sich darüber nicht ableiten. Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich.
Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich in die Berechnung einbezogen. Hierzu zählen neben Kreditinstituten auch der sonstige inländische Bereich (zum Beispiel private Unternehmen) sowie der sonstige ausländische Bereich (zum Beispiel internationale Organisationen, Einrichtungen der EU, ausländische Tochtergesellschaften). Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und gehen daher nicht in die Modellrechnung ein. Ebenso sind die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg in den Ergebnissen nicht enthalten, da sie den amtlichen Finanzstatistiken der Länderebene zugeordnet werden, nicht der kommunalen Ebene.
Die Veränderungsraten der Schulden werden jeweils zum Anfangsbestand am 01. Januar eines Jahres berechnet und beziehen sich auf eine konstante Grundgesamtheit.
Hinweis:
Detaillierte Ergebnisse auf Gemeindeebene und methodische Erläuterungen enthält die Bund-Länder-Veröffentlichung „Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände“Öffnet sich in einem neuen Fenster für 2023 zum Download. Sie steht im gemeinsamen StatistikportalÖffnet sich in einem neuen Fenster der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung.