Eine Frau schiebt einen gut gefüllten Einkaufswagen durch einen Supermarkt

Hessisches Statistisches Landesamt

Inflationsrate in Hessen im November bei 9,7 Prozent

Die Verbraucherpreise in Hessen sind im November 2022 um 9,7 Prozent gegenüber November 2021 gestiegen. Damit ging die Inflationsrate im Vergleich zum Vormonat leicht zurück: Im Oktober 2022 hatte sie noch bei 9,9 Prozent gelegen. Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie und Nahrungsmittel stiegen die Verbraucherpreise im November 2022 in Hessen gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,1 Prozent.

Im November 2022 lag die Inflationsrate – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – in Hessen bei 9,7 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, hatte die Inflationsrate im Oktober bei 9,9 Prozent und im September bei 9,4 Prozent gelegen. Im Vergleich zum Oktober 2022 sank das Niveau der Verbraucherpreise im November 2022 um 0,4 Prozent. Neben Kraftstoffen und Heizöl waren auch Pauschalreisen (minus 25,3 Prozent) und Bekleidungsartikel (minus 0,6 Prozent) günstiger als im Vormonat. Teurer als im Oktober 2022 waren dagegen Strom, Erdgas sowie verschiedene Nahrungsmittel.

Preise für Energie

Die Preise für Energie verringerten sich im November 2022 gegenüber dem Vormonat um 0,5 Prozent. Heizöl war um 15,4 Prozent und Kraftstoffe waren um 5,2 Prozent günstiger als im Oktober 2022. Darunter sanken die Preise für Diesel um 7,8 Prozent und für Benzin um 4,2 Prozent. Auch Brennholz und Holzpellets (minus 10,8 Prozent) sowie Fernwärme (minus 1,8 Prozent) kosteten im November 2022 weniger als im Vormonat. Preissteigerungen gegenüber Oktober 2022 waren bei Strom (plus 8,0 Prozent) und Erdgas (plus 6,2 Prozent) zu verzeichnen.

Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Preise für Energie im November 2022 durchschnittlich um 34,2 Prozent. Erdgas (plus 107,1 Prozent) war trotz des geringeren Mehrwertsteuersatzes gegenüber November 2021 mehr als doppelt so teuer. Die Preise für Brennholz und Holzpellets stiegen um 58,2 Prozent. Für Heizöl musste 49,4 Prozent und für Fernwärme 37,1 Prozent mehr gezahlt werden. Die Preise für Strom erhöhten sich im November 2022 im Vergleich zum November 2021 um 16,1 Prozent. Für Kraftstoffe zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher 13,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat: Diesel war um 24,5 Prozent, Benzin um 8,5 Prozent teurer.

Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie stiegen die Verbraucherpreise im November 2022 in Hessen um 6,6 Prozent gegenüber November 2021.

Preise für Nahrungsmittel

Die Nahrungsmittelpreise erhöhten sich im November 2022 um 1,4 Prozent gegenüber Oktober 2022. Molkereiprodukte kosteten 4,8 Prozent mehr als im Vormonat. Preissteigerungen gegenüber dem Vormonat gab es auch bei Brot und Getreideerzeugnissen (plus 1,8 Prozent) sowie bei Fleisch und Fleischwaren (plus 1,2 Prozent). Speisefette und -öle waren 2,4 Prozent günstiger als im Oktober 2022, darunter sanken die Preise für Butter um 2,2 Prozent. Obst und Gemüse waren jeweils 0,5 Prozent günstiger als im Vormonat.

Gegenüber November 2021 nahmen die Preise für Nahrungsmittel im November 2022 merklich um 20,2 Prozent zu. Überdurchschnittlich teurer waren Speisefette und -öle (plus 36,4 Prozent), darunter stiegen die Preise für Butter um 37,4 Prozent. Deutlich mehr als im November 2021 zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher auch für Molkereiprodukte (plus 36,1 Prozent) sowie für Brot und Getreideerzeugnisse (plus 22,2 Prozent). Fleisch und Fleischwaren kosteten 19,1 Prozent mehr. Gemüse war um 16,9 Prozent, Obst um 3,7 Prozent teurer als im Vorjahresmonat.

Ohne Berücksichtigung der Energie und der Nahrungsmittel stiegen die Verbraucherpreise im November 2022 in Hessen gegenüber November 2021 um 5,1 Prozent.

Preise für Waren

Die Preise für Waren insgesamt nahmen im November 2022 gegenüber Oktober 2022 um 0,4 Prozent und gegenüber November 2021 um 15,8 Prozent zu. Der Preisanstieg gegenüber dem Vorjahr ist von höheren Preisen für Verbrauchsgüter (plus 20,7 Prozent) geprägt, zu denen auch die Energieprodukte und Nahrungsmittel zählen. Die Preise für Gebrauchsgüter stiegen im November 2022 um 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Deutlich mehr als im November 2021 zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise für Erzeugnisse für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung (plus 18,0 Prozent), Möbel und Leuchten (plus 10,2 Prozent) sowie für Personenkraftwagen (plus 9,3 Prozent). Teurer als im November 2021 waren auch Haushaltsgroßgeräte (plus 8,2 Prozent) und Bekleidungsartikel (plus 6,0 Prozent). Auch für Mobiltelefone (plus 6,3 Prozent) und Geräte der Unterhaltungselektronik (plus 3,6 Prozent), darunter Computer (plus 5,1 Prozent), mussten höhere Preise gezahlt werden.

Preise für Dienstleistungen

Das Niveau der Preise für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) lag im November 2022 um 2,1 Prozent unter dem Niveau des Vormonats und um 5,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.

Im Vergleich zum November 2021 verteuerten sich die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen um 10,2 Prozent, Gaststättendienstleistungen um 9,8 Prozent und Pauschalreisen um 7,1 Prozent. Nur geringfügig teurer waren Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (plus 0,5 Prozent). Für Telekommunikationsdienstleistungen zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher um 1,3 Prozent geringere Preise als vor einem Jahr.

Die Wohnungsmieten (Nettokaltmieten) lagen im November 2022 auf demselben Niveau wie im Vormonat. Im Vergleich zum November 2021 mussten Mieterinnen und Mieter 2,2 Prozent mehr bezahlen.

Hinweis

Revision in der Verbraucherpreisstatistik

Der Verbraucherpreisindex (VPI) wird in regelmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit dem Berichtsmonat Januar 2023 wird die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020 erfolgen. Dabei werden die VPI-Ergebnisse rückwirkend ab Januar 2020 neu berechnet. Gleichzeitig werden damit die Ergebnisse auf der Basis 2015 revidiert. Die Ergebnisse für Januar 2023 sowie alle neu berechneten Ergebnisse ab Januar 2020 wird das Hessische Statistische Landesamt am Mittwoch, den 22. Februar 2023, veröffentlichen.
 

Weitere Hinweise

Um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die hohen Energiepreise abzufedern, hat der Bundesgesetzgeber die vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz (Fernwärme) beschlossen. Befristet vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024 gilt statt des regulären Steuersatzes (19 Prozent) der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.

Die exakte Auswirkung bestimmter Einflussfaktoren, zum Beispiel von Steueränderungen, auf die Inflationsrate ist nicht separat quantifizierbar, da die Entwicklung der einzelnen Preise grundsätzlich auch von vielen anderen Einflussfaktoren wie zum Beispiel von der Nachfrage bzw. Verfügbarkeit bestimmt ist.

Die Ergebnisse gelten bis zur Veröffentlichung des Statistischen Berichts als vorläufig.

Mehr Zahlen erhalten Sie in der nachfolgenden Tabelle.