Weizen auf dem Feld

Hessisches Statistisches Landesamt

Hessische Getreideernte 2024 mit unterdurchschnittlichen Erträgen

Nach sechs trockenen und heißen Jahren war das Erntejahr 2024 deutlich niederschlagsreicher. Die Erträge bei den wichtigsten Getreidesorten blieben mit 6,34 Tonnen (t) je Hektar dennoch unter den Vorjahresergebnissen zurück. Die Erntemenge von Winterweizen, der am häufigsten angebauten Getreideart, sank mit 915 600 t unter die Marke von 1 Million Tonnen – der zweitniedrigste Wert seit 24 Jahren.

Kaum ein Wirtschaftszweig ist so stark vom Wetter abhängig wie die Landwirtschaft. Während in den letzten sechs Jahren (2018 bis 2023) Hitze und Trockenheit die Ertragserwartungen dämpften, verzeichnete Hessen im Anbaujahr 2023/24 überdurchschnittliche Niederschläge. Die aktuellen Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamts für Getreide und Winterraps im Jahr 2024 zeigen nun, dass die Ernteerträge trotz der Niederschläge auch in diesem Jahr insgesamt unterdurchschnittlich waren.

Sinkende Erntemengen und -erträge bei Wintergerste und Winterweizen

Bereits der Auftakt der diesjährigen Erntesaison verlief für viele landwirtschaftliche Betriebe in Hessen nicht wie erhofft, da die Wintergerstenernte deutlich niedriger ausfiel als in den Vorjahren. Wurden im Durchschnitt der niederschlagsarmen Jahre 2018 bis 2023 noch 6,55 Tonnen je Hektar (t/ha) gedroschen, so waren es dieses Jahr lediglich 5,92 t/ha. Das entspricht einem Minus von gut 0,6 t/ha.

Auch der Ertrag von Winterweizen lag im Jahr 2024 mit 6,96 t/ha deutlich unter dem 6-jährigen Durchschnitt von 7,35 t/ha. Aufgrund des starken Wechsels im Anbau auf nunmehr 131 500 ha Anbaufläche (Vorjahr 143 400 ha) sank die Erntemenge von Winterweizen auf 915 600 Tonnen. Das waren knapp 161 600 Tonnen weniger als der 6-jährige Durchschnitt (2018 bis 2023). Zum Vergleich: In den letzten 24 Jahren lag die Erntemenge von Winterweizen in Hessen erst dreimal unter 1 Million Tonnen. Zuvor wurde diese Grenze lediglich 2012 (724 600 t) und 2021 (999 400 t) unterschritten.

Der Winterrapsertrag befand sich 2024 mit 3,52 t/ha nur geringfügig unter dem 6-jährigen Durchschnitt von 3,57 t/ha, blieb allerdings 0,12 t/ha unter dem des Vorjahres zurück. Da insgesamt mehr Winterraps angebaut wurde, stieg die Erntemenge gegenüber dem Vorjahr um 8 225 t auf 184 170 t.

Rückgang beim Anbau von Winterweizen, dafür Anstieg des Anbauumfangs von Winterraps

Neben ökonomischen Überlegungen, der Witterung, ackerbaulichen Grundsätzen, wie der Fruchtfolge, beeinflussen auch agrarpolitische Vorgaben, was auf der Ackerfläche in Hessen angebaut wurde. Von den rund 767 200 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche waren 462 200 ha Ackerland, darunter 261 700 ha Getreide zur Körnergewinnung (ohne Körnermais, der auf 10 800 ha angebaut wurde) sowie 52 300 ha Winterraps.

Nach den vorläufigen Ergebnissen der Bodennutzungshaupterhebung für das Jahr 2024 wurde der Anbau von Winterweizen mit 131 500 ha gegenüber dem Vorjahr stark eingeschränkt (minus 11 900 ha). Dennoch ist Winterweizen nach wie vor die am häufigsten angebaute Fruchtart. Dem gegenüber stieg der Anbauumfang von Winterraps um 4 000 ha auf nunmehr 52 300 ha. Der Wintergerstenanbau blieb hingegen stabil. Mit 65 200 ha Anbauumfang wurde sogar geringfügig mehr Fläche hierauf verwendet als im Jahr 2023 (64 700 ha). Bei weiteren wichtigen Kulturarten auf dem Ackerland, wie Hackfrüchte mit 22 300 ha (vor allem Kartoffeln, Zuckerrüben), Gartenbauerzeugnisse mit 7 900 ha (vor allem Erdbeeren, Spargel) und Pflanzen zur Grünernte mit 44 300 ha (vor allem Silomais), veränderte sich die Flächennutzung im Vergleich zu den Vorjahren kaum. Brachliegendes Ackerland nahm hingegen aufgrund agrarpolitischer Vorgaben (wie z. B. dem GLÖZ 8 Standard) zu und war auf rund 22 200 ha Ackerland zu finden.

Hinweise:

Die Daten beruhen auf den Ergebnissen der vorläufigen Bodennutzungshaupterhebung 2024 sowie der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung. Die endgültigen Daten werden erst zum Jahreswechsel 2024/2025 veröffentlicht, weichen nach bisheriger Erfahrung jedoch nicht wesentlich von den hier vorgestellten Ergebnissen ab.

Zu den wesentlich preisbestimmenden Faktoren wie Rohproteingehalt, Fallzahl und Hektolitergewicht bei Getreide und Ölgehalt bei Winterraps können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Angaben zum Anbauumfang und -spektrum der ökologisch wirtschaftenden Betriebe sind in der Bodennutzungshaupterhebung nicht und in der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung in zu geringer Anzahl erhoben worden, um valide Aussagen treffen zu können.

In der vorliegenden Pressemitteilung ist von GLÖZ Standards die Rede. Davon gibt es insgesamt neun. Sie regeln den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Dabei legt der GLÖZ 8 Standard fest, dass vier Prozent des Ackerlandes als nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente genutzt werden müssen. Gesetzliche Basis der GLÖZ Standards sind das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV). 

Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Bodennutzung in Hessen 2024 – Vorläufiges Ergebnis“

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