Wie groß ist die Anbaufläche aller Ackerfrüchte in Hessen? Wie viel Grünland bewirtschaften landwirtschaftliche Betriebe hierzulande? Welche Anbaukulturen sind auf dem hessischen Ackerland zu finden? Antworten auf diese und weitere zentrale Fragen liefert die jährliche Bodennutzungshaupterhebung. Diese wird nun erstmals ausschließlich sekundärstatistisch, also auf Basis von bereits vorhandenen Verwaltungsdaten, erhoben. Bislang waren jedes Jahr gut 6 000 landwirtschaftliche Betriebe in Hessen aufgerufen worden, Auskunft zu ihren Anbauverhältnissen zu erteilen. Aufgrund der wegfallenden Berichtspflichten trägt die Neuerung zu einer weiteren Entlastung der Betriebe und zum Bürokratieabbau bei.
Regionale Ausrichtung: Agrardaten bis auf Kreisebene geplant
Um die Bodennutzungshaupterhebung zu modernisieren, war eine Novelle des Agrarstatistikgesetzes (AgrStatG) geplant. Hierfür hatte die amtliche Agrarstatistik des Bundes und der Länder vorgeschlagen, ausschließlich Daten des sogenannten Gemeinsamen Antrags (InVeKoS-Antrag) der Agrarverwaltung, einem Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Europäische Union, zu nutzen. Wegen der vorgezogenen Neuwahlen für den Deutschen Bundestag wurde die Novelle allerdings nicht mehr rechtzeitig verabschiedet. Die damit einhergehende stärkere regionale Ausrichtung der Statistik konnte daher noch nicht realisiert werden. Setzt eine neue Bundesregierung die Novelle des Agrarstatistikgesetzes wie ursprünglich angedacht um, werden Daten zu den Anbauverhältnissen auf dem Ackerland sowie bei Dauerkulturen künftig bis auf Kreisebene zur Verfügung stehen.
Bereits die dritte Entlastung von Statistikpflichten im Agrarbereich
Damit zur diesjährigen Bodennutzungshaupterhebung komplett auf Befragungen verzichtet werden kann, werden stichprobenartig InVeKoS-Daten, also bereits vorliegende Verwaltungsdaten, ausgewertet. Dabei können die Statistischen Ämter auf umfangreiche Erfahrungen zurückgreifen, denn Verwaltungsdaten werden in der Agrarstatistik schon lange als Datenbasis genutzt. Die Neukonzeption der Bodennutzungshaupterhebung ist nach der Abschaffung der Rinderzählung und der Forststrukturerhebung die dritte große Entastung von amtlichen Statistikpflichten im Agrarbereich.
Hinweis:
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) dient der Verwaltung zur Überwachung und Kontrolle aller flächen- und tierbezogenen Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Länder der Europäischen Union (EU). Dazu gehören insbesondere die Direktzahlungen, die sogenannte 1. Säule der GAP.