Abbildung einer Baustelle

Hessisches Statistisches Landesamt

14,7 Prozent weniger Baugenehmigungen in Hessen im Jahr 2024

In Hessen sind im Jahr 2024 insgesamt 9 698 Baugenehmigungen für Bestandsgebäude und Neubauten erteilt worden. Das waren 14,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Besonders stark sank die Zahl der neu genehmigten Wohnungen, die den niedrigsten Stand seit 2010 erreichte.

Im Jahr 2024 sind in Hessen insgesamt 9 698 Baugenehmigungen für Bestandsgebäude und Neubauten erteilt worden. Das entsprach einem Rückgang um 14,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2023 mit 11 368 Baugenehmigungen. Damit setzte sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort. 2024 wurden in Hessen insgesamt 29,4 Prozent beziehungsweise 4 047 weniger Bauanträge genehmigt als zehn Jahre zuvor.

Die Zahl der gemeldeten Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator für künftige Bautätigkeit. Die Ursachen für den Rückgang der Bauvorhaben waren 2024 unter anderem gestiegene Zinsen für Baukredite, Kostensteigerungen für Baumaterialien sowie die konjunkturelle Lage.

Zahl der genehmigten Wohnungen sank um 28 Prozent

Einen besonders starken Rückgang verzeichneten die Baugenehmigungen für Wohnungen. Im Jahr 2024 wurden in Hessen 13 772 Wohnungen genehmigt und damit 27,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2023: 19 005 Wohnungen). Damit sank die Zahl der genehmigten Wohnungen auf den niedrigsten Stand seit 2010. Der Zehn-Jahres-Vergleich verdeutlicht den starken Rückgang: Minus 37,9 Prozent gegenüber dem Jahr 2014. Damals war der Bau von 22 181 Wohnungen genehmigt worden.

Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich bei den neuen Wohngebäuden. Im Jahr 2024 wurden in Hessen Baugenehmigungen für 3 118 neue Wohngebäude mit 10 945 Neubauwohnungen erteilt. Gegenüber dem Vorjahr entsprach das einem Rückgang von 27,1 Prozent beziehungsweise 27,0 Prozent.

Rückläufiger Anteil von Bauanträgen für Einfamilienhäuser

Den größten Anteil an den Baugenehmigungen im Neubau hatten Einfamilienhäuser: Im Jahr 2024 waren es 68,4 Prozent oder 2 132 Genehmigungen. Gegenüber dem Vorjahr entsprach das einem Rückgang um 27,0 Prozent oder 788 genehmigte Einfamilienhäuser. Zehn Jahre zuvor im Jahr 2014 waren noch 75,0 Prozent oder 4 947 aller genehmigten Bauanträge auf Einfamilienhäuser entfallen. 20,4 Prozent beziehungsweise 636 Genehmigungen wurden 2024 für Mehrfamilienhäuser erteilt. Zweifamilienhäuser stellten in Hessen die drittgrößte Gruppe dar: 2024 machten sie 10,9 Prozent beziehungsweise 340 Genehmigungen im Neubau aus. Während der Anteil der genehmigten Bauanträge für Einfamilienhäuser sank und der für Zweifamilienhäuser relativ konstant blieb, stieg der Anteil der Bauanträge für Mehrfamilienhäuser im Vergleich zu allen Genehmigungen.

Auf Bauanträge von Privatpersonen entfielen 2024 in Hessen im Wohnungsneubau 2 213 Genehmigungen und damit 23,5 Prozent beziehungsweise 681 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der genehmigten Bauanträge der öffentlichen Hand lag im Jahr 2024 bei 22 neuen Gebäuden mit insgesamt 399 Neubauwohnungen. Ein Jahr zuvor waren 24 Neubauten mit 361 neuen Wohnungen der öffentlichen Hand in Hessen genehmigt worden.

Fast drei Viertel der geplanten Neubauten setzte auf Wärmepumpen

Luft- und Wasserwärmepumpen (Umweltthermie) waren 2024 die häufigste primäre Heizenergiequelle: 72,1 Prozent oder 2 249 der geplanten Wohngebäude sahen diese vor. Im Vorjahr waren es 67,7 Prozent beziehungsweise 2 895 gewesen. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 2014, hatte der Anteil noch bei 31,3 Prozent gelegen. Weitere primäre Heizenergieträger waren in den 2024 genehmigten Bauanträgen unter anderem Fernwärme (8,0 Prozent), Strom (7,0 Prozent), Gas (4,6 Prozent), Geothermie (4,1 Prozent), Holz (2,3 Prozent), Solarenergie (1,0 Prozent) und Öl (0,3 Prozent).

Hinweise:

Die Zahl der gemeldeten Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator für künftige Bauaktivitäten. Über die tatsächliche Entwicklung der Bautätigkeit im Jahr 2024 gibt die Zahl der gemeldeten Baufertigstellungen Aufschluss, die das Hessische Statistische Landesamt voraussichtlich Ende Mai 2025 veröffentlichen wird.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt vor, dass nur noch moderne Heizungen in Gebäude eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt keine Technologie vor, jedoch sind damit in der Regel keine klassischen fossilen Brennträger für die Heizung mehr möglich.

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