Die örtlichen und der überörtliche Träger haben im Jahr 2023 in Hessen insgesamt knapp 758 Millionen Euro brutto für die Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII aufgewendet. Dies waren gut 20 Prozent oder knapp 128 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Durch Einnahmen verringerten sich die Ausgaben auf einen Nettobetrag von 677 Millionen Euro. Bezogen auf die hessische Bevölkerung ergaben sich Nettoausgaben von rund 106 Euro pro Kopf für diese Hilfearten.
Besonders hoher Anstieg bei Ausgaben für Pflegeeinrichtungen
Mit rund 429 Millionen Euro entfielen mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Bruttoausgaben auf die Hilfe zur Pflege, darunter wurden allein 295 Millionen Euro für die Pflege in Einrichtungen aufgewendet. Gegenüber 2022 stiegen die Bruttoausgaben für die Hilfe zur Pflege um 26 Prozent, darunter die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen um knapp 30 Prozent.
Rund 24 Prozent der Bruttoausgaben für die Sozialhilfe oder 181 Millionen Euro wurde für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben, das waren 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Gut 12 Prozent entfielen auf die Hilfen zur Gesundheit, die Kosten hierfür stiegen um 13 Prozent auf insgesamt 92 Millionen Euro. Rund 7 Prozent der Sozialhilfe-Aufwendungen oder 55 Millionen Euro waren für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und anderer Lebenslagen, gegenüber 2022 erhöhten sich die Ausgaben hierfür 2023 in Hessen um 5 Prozent.
Anteil der Landkreise und kreisfreie Städte an den Sozialleistungen kontinuierlich gestiegen
Rund 85 Prozent der Leistungen erbrachten die örtlichen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Die übrigen 15 Prozent kamen vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) als überörtlichem Träger. Gegenüber 2022 nahm der Anteil der örtlichen Träger am Leistungsaufkommen um rund 1 Prozent zu. Dies entspricht der Entwicklung in den Vorjahren: 2020 lag der Anteil der Bruttoausgaben der örtlichen Träger noch bei knapp 83 Prozent.
Hinweise:
Seit 2020 wird die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX gewährt und ist daher nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Daten sind nur bedingt mit den Ergebnissen früherer Jahre vergleichbar.
Die Angaben sind ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Das Ergebnis der Summierung der Einzeldaten kann deshalb geringfügig von der Endsumme abweichen.