Antrag auf Wohngeld, Sozialleistungen

Zahl hessischer Wohngeldhaushalte 2024 um 7,6 Prozent gestiegen

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 haben rund 78 600 Haushalte in Hessen Wohngeld bezogen. Das entsprach 2,6 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Gegenüber 2023 stieg die Anzahl der Wohngeldhaushalte um 7,6 Prozent oder 5 585 Haushalte. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch lag 2024 in Hessen bei 332 Euro und somit um 9 Euro niedriger als ein Jahr zuvor.

Reine Wohngeldhaushalte überwiegen

In rund 77 000 hessischen Haushalten bezogen alle Haushaltsmitglieder Wohngeld – das sind die sogenannten reinen Wohngeldhaushalte. Sie machten 2024 mit 98,0 Prozent den Großteil an allen Haushalten mit Wohngeldberechtigung aus. Fast die Hälfte aller Wohngeldhaushalte (49,1 Prozent oder rund 38 600 Haushalte) bestand nur aus einer Person.

Der Wohngeldanspruch richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und zuschussfähiger Miete bzw. Belastung bei Wohneigentum wie Darlehensraten und Betriebskosten. Das Gros des Wohngelds wurde für 94,4 Prozent oder knapp 74 200 der Haushalte als Mietzuschuss gewährt. 5,6 Prozent der Haushalte (gut 4 400) bezogen Wohngeld als Lastenzuschuss für Wohneigentum.

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner wohngeldberechtigt

In gut der Hälfte der reinen Wohngeldhaushalte (52,0 Prozent bzw. 35 900) wohnten Rentnerinnen und Rentner. Damit stieg deren Anteil um 5,1 Prozent oder knapp 1 740 Haushalte gegenüber 2023 an. Bei Haushalten, in denen nur ein Teil der Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt war, machten die von Rentnerinnen und Rentnern 2024 mit 69 Prozent einen noch größeren Anteil aus.

In 44 Prozent oder knapp 33 600 der reinen Wohngeldhaushalte war 2024 der Haupteinkommensbezieher eine Erwerbsperson. Der Anteil der Haushalte von Erwerbstätigen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 10,3 Prozent bzw. gut 3 100. Auf Arbeitslosenhaushalte entfielen 4 Prozent bzw. gut 3 400 und damit 24,1 Prozent bzw. knapp 700 mehr als Ende 2023.

Höhe des Wohngeldanspruchs leicht rückläufig

Der durchschnittliche Wohngeldanspruch von reinen Wohngeldhaushalten lag bei 334 Euro pro Haushalt und Monat (2023: 343 Euro). Mischhaushalte bezogen 2024 im Schnitt monatlich 250 Euro (2023: 254 Euro).

Die durchschnittliche Höhe des Wohngelds aller Wohngeldhaushalte reduzierte sich gegenüber 2023 insgesamt um 9 Euro bzw. 2,6 Prozent.

Das berücksichtigte Gesamteinkommen eines reinen Wohngeldhaushalts lag 2024 im Schnitt bei 1 423 Euro (2023: 1 305 Euro) und die berücksichtigungsfähige monatliche Miete bzw. Belastung bei 720 Euro (2023: 702 Euro).

Hinweis:

Wer bereits andere staatliche Leistungen für die Unterkunft bekommt, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Das sind zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe (nach SGB II oder SGB XII), Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz, BAföG oder Berufsausbildungshilfe.

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