Aufmacherbild Wahlen zwei Hände werfen je einen Stimmzettel in eine Wahlurne

Landtagswahl 2023 - repräsentative Wahlstatistik

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Warum gibt es die repräsentative Wahlstatistik?

Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über das Wahlverhalten der hessischen Wählerinnen und Wähler, genauer über die Wahlbeteiligung und Stimmabgabe. So können die Wahlergebnisse nach Alter und Geschlecht ausgewertet werden.

Wie werden die Wahlbezirke ausgewählt?

Für die repräsentative Wahlstatistik der Landtagswahl 2023 wurden aus allen hessischen Wahlbezirken 116 Urnen- und 78 Briefwahlbezirke zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von etwa 3 Prozent aller hessischen Wahlbezirke. Dabei wird die Zahl aller Wahlberechtigten in den ausgewählten Wahlbezirken in der repräsentativen Wahlstatistik erfasst. Die Auswahl erfolgt durch den Landeswahlleiter in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Statistischen Landesamt.

Was wird erfasst und ausgewertet?

Im Zuge der Datenerhebung werden in den Stichprobenwahlbezirken die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen Stimmzettel ausgewertet und Angaben zum Geschlecht und zur Altersgruppe der Wahlberechtigten erfasst. Darüber hinaus werden keine weiteren personenbezogenen Daten erhoben.

Um Daten über die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler zu ermitteln, sind die amtlichen Stimmzettel in den ausgewählten Wahlbezirken im oberen Bereich mit einem sogenannten Unterscheidungsaufdruck versehen. Dieser Unterscheidungsaufdruck ermöglicht eine Differenzierung der Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen. Um die Auszählung der Stimmzettel zu vereinfachen, wird dabei neben der Geschlechts- und Altersangabe ein Großbuchstabe beigefügt:

Wahlen - Unterscheidungsaufdruck auf dem Stimmzettel / Altersgruppe

Der Aufdruck ist keiner Einzelperson zugeordnet und lässt daher keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Wählerinnen und Wähler zu.

Die Erfassung der Wahlbeteiligung nach Alter und Geschlecht erfolgt durch die Auswertung der Wählerverzeichnisse der ausgewählten Wahlbezirke. Dazu wird die Zahl der Wahlberechtigten ermittelt, für die im Wählerverzeichnis ein Stimmabgabevermerk eingetragen ist, und der Gesamtzahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks gegenübergestellt. Die Wahlbeteiligung wird dabei für beide Geschlechtergruppen nach zehn Geburtsjahresgruppen ausgewertet:

Wahlen - Stimmenanteile beispielhafter Parteien in verschiedenen Altersgruppen

Wer wertet die Ergebnisse aus?

Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden von den Kommunen und dem Hessischen Statistischen Landesamt ausgewertet. Die Kommunen werten die Wählerverzeichnisse hinsichtlich der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler sowie der Nichtwählerinnen und Nichtwähler aus. Das Hessische Statistische Landesamt wertet die Stimmzettel aus. Durch diese strikte Trennung ist gewährleistet, dass Wählerverzeichnisse und Stimmzettel nicht zusammengeführt werden können.

Die Daten aus den Stichprobenwahlbezirken werden als Landesergebnis in einem Statistischen Bericht veröffentlicht. Zudem dürfen Gemeinden mit separater Statistikstelle die Ergebnisse der eigenen Stichprobenwahlbezirke auf Gemeindeebene auswerten und veröffentlichen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlagen zur Durchführung und Ermittlung der repräsentativen Wahlstatistik finden sich in § 48 Absatz 2 des Landtagswahlgesetzes sowie § 72 der Landeswahlordnung.

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Landtagswahl 2023 werden auf https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/wahlenÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht. Abonnieren Sie unseren Newsletter (Themengebiet Wahlen) und wir informieren Sie, wenn die Ergebnisse veröffentlicht sind.

 

Stimmenanteile beispielhafter Parteien in verschiedenen Altersgruppen

Wahlen - Stimmenanteile beispielhafter Parteien in verschiedenen Altersgruppen

Wahlbeteiligung bei der hessischen Landtagswahl 2018 nach Altersgruppen und Geschlecht auf Basis der repräsentativen Wahlstatistik

Wahlen - Wahlbeteiligung bei der hessischen Landtagswahl 2018 nach Altersgruppen und Geschlecht

Wahlgeheimnis wird gewahrt und Datenschutz ist gewährleistet

Oberster Grundsatz aller wahlstatistischen Erhebungen ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Bei der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. Durch die folgenden Maßnahmen ist sichergestellt, dass keinerlei Anhaltspunkte für die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden können:

• Ein ausgewählter Urnenwahlbezirk umfasst mindestens 400 Wahlberechtigte und ein ausgewählter Briefwahlbezirk mindestens 400 Wählerinnen und Wähler.

• Eine Veröffentlichung der Ergebnisse einzelner Stichprobenwahlbezirke ist nicht erlaubt.

• Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt ausschließlich durch das Hessische Statistische Landesamt und durch Gemeinden mit eigener Statistikstelle.

• Mit Ausnahme des Alters und des Geschlechts werden keine personenbezogenen Daten erhoben.

• Die Auswertung der Stimmzettel und die Auszählung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt.

• Die Wahlbeteiligung darf nur nach maximal zehn Geburtsjahresgruppen ausgewertet werden. In jeder Gruppe müssen mindestens drei Geburtsjahrgänge zusammengefasst sein.

• Bei der Auswertung der Stimmabgabe dürfen höchstens sechs Geburtsjahresgruppen gebildet werden. Jede Gruppe muss zudem aus mindestens drei Geburtsjahrgängen bestehen.

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