Eine Frau schiebt einen gut gefüllten Einkaufswagen durch einen Supermarkt

Hessisches Statistisches Landesamt

Verbraucherpreise 2022 um 8,0 Prozent gestiegen

Die Verbraucherpreise in Hessen sind im Jahr 2022 durchschnittlich um 8,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Prägend für diese Jahresinflationsrate waren insbesondere die deutlichen Preissteigerungen für Energieprodukte und Nahrungsmittel in Folge des Kriegs in der Ukraine. Im Dezember 2022 lag die monatlich gemessene Inflationsrate bei 8,1 Prozent.

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Die Inflationsrate – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahr – lag im Jahresdurchschnitt 2022 in Hessen bei 8,0 Prozent und damit deutlich höher als in den vergangenen Jahren. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, hatte die durchschnittliche Inflationsrate im Jahr 2021 bei 3,1 Prozent und im Jahr 2020 bei 0,4 Prozent gelegen.

Die Entwicklung der Energie- und Nahrungsmittelpreise in Folge des Kriegs in der Ukraine sowie verschiedene Entlastungsmaßnahmen prägten die Gesamtteuerung im Jahr 2022. Im Laufe des Jahres ist die monatlich gemessene Inflationsrate tendenziell gestiegen: Der höchste Wert wurde im Oktober 2022 mit 9,9 Prozent ermittelt. Im November sank die Inflationsrate leicht auf 9,7 Prozent. Im Dezember 2022 lag sie schließlich bei 8,1 Prozent.

Preise für Energie

Die Preise für Energie stiegen 2022 gegenüber 2021 um 35,5 Prozent, nachdem sie bereits 2021 um 11,5 Prozent gestiegen waren. Heizöl (plus 85,7 Prozent) und Erdgas (plus 81,4 Prozent) waren im Jahresdurchschnitt 2022 erheblich teurer als im Vorjahr. Brennholz und Holzpellets kosteten durchschnittlich 41,6 Prozent mehr. Für Fernwärme zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher um 24,5 Prozent höhere Preise. Kraftstoffe verteuerten sich gegenüber dem Vorjahr um 27,1 Prozent, darunter stiegen die Preise für Autogas um 42,4 Prozent, für Diesel um 40,0 Prozent und für Benzin um 21,9 Prozent. Strom kostete 15,7 Prozent mehr als im Vorjahr.

Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie stiegen die Verbraucherpreise im Jahr 2022 in Hessen um 4,9 Prozent gegenüber dem Jahr 2021.

Preise für Nahrungsmittel

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich 2022 durchschnittlich um 12,8 Prozent gegenüber 2021. Speisefette und -öle kosteten 34,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Darunter stiegen die Preise für Sonnenblumenöl, Rapsöl oder Ähnliches um 47,0 Prozent und für Butter um 36,6 Prozent. Überdurchschnittlich stark verteuerten sich auch Molkereiprodukte (plus 19,0 Prozent) sowie Fleisch und Fleischwaren (plus 15,1 Prozent). Brot und Getreideerzeugnisse waren im Jahresdurchschnitt 12,5 Prozent teurer als 2021, darunter kostete Weizenmehl 44,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Preise für Gemüse stiegen um 9,7 Prozent, für Obst um 3,0 Prozent.

Ohne Berücksichtigung der Energie und der Nahrungsmittel lag die Inflationsrate bei 4,0 Prozent und damit halb so hoch wie die Gesamtinflationsrate.

Preise für Waren

Die Preise für Waren insgesamt stiegen 2022 durchschnittlich um 13,7 Prozent gegenüber 2021. Diese Entwicklung ist maßgeblich von steigenden Preisen für Verbrauchsgüter (plus 18,0 Prozent) bestimmt, zu denen auch die Energieprodukte und Nahrungsmittel zählen. Gebrauchsgüter waren 2022 um 5,7 Prozent teurer als im Vorjahr.

Neben den Preissteigerungen bei Energieprodukten und Nahrungsmitteln mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr 2022 auch für Erzeugnisse für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung (plus 12,5 Prozent) sowie für Möbel und Leuchten (plus 8,1 Prozent) merklich mehr bezahlen. Preiserhöhungen um durchschnittlich 8,9 Prozent waren bei Personenkraftwagen zu verzeichnen. Haushaltsgroßgeräte (plus 5,6 Prozent) und Bekleidungsartikel (plus 4,5 Prozent) waren teurer als im Jahr zuvor. Die Preise für Unterhaltungselektronik stiegen im Durchschnitt um 4,3 Prozent, darunter verteuerten sich Computer um 8,6 Prozent.

Preise für Dienstleistungen

Die Preise für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) erhöhten sich im Jahr 2022 gegenüber 2021 um durchschnittlich 3,8 Prozent. Deutlich teurer als im Vorjahr waren Übernachtungen (plus 9,9 Prozent) und Gaststättendienstleistungen (plus 7,1 Prozent). Auch für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (plus 8,0 Prozent) mussten höhere Preise bezahlt werden. Die Preiserhöhung beim Briefporto zum Jahresbeginn 2022 führte zu einer Verteuerung für Briefdienstleistungen um 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs wirkte die befristete Einführung des sogenannten 9-Euro-Tickets von Juni bis August 2022 preissenkend, sodass Verbundfahrkarten im Jahresdurchschnitt 2022 um 13,1 Prozent günstiger waren als im Jahr 2021. Die Preise für Bahnfahrten im Nahverkehr sanken gegenüber dem Vorjahr um 7,2 Prozent. Durch die Umsetzung der Pflegereform zum 1. Januar 2022 sanken die Preise für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen im Jahr 2022 um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Telekommunikationsdienstleistungen waren 2022 um 1,2 Prozent günstiger als 2021.

Der Anstieg der Wohnungsmieten (Nettokaltmieten) lag im Jahresdurchschnitt 2022 bei 2,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2021 waren die Mieten durchschnittlich um 1,2 Prozent gestiegen.

Verbraucherpreise im Dezember 2022: Inflationsrate sinkt deutlich

Im Dezember 2022 lagen die Verbraucherpreise in Hessen um 8,1 Prozent höher als im Dezember 2021, sodass die monatliche Inflationsrate nach 9,9 Prozent im Oktober und 9,7 Prozent im November spürbar zurückgegangen war.

Im Vergleich zum November 2022 sank das Niveau der Verbraucherpreise im Dezember 2022 um 0,7 Prozent. Energie war um 11,4 Prozent günstiger als im Vormonat. Für einen Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher entfiel mit der sogenannten „Dezember-Soforthilfe“ die Zahlung des Dezember-Abschlags für Erdgas und Fernwärme. Dies sorgte dafür, dass Erdgas (minus 40,0 Prozent) und Fernwärme (minus 40,3 Prozent) im Dezember 2022 deutlich günstiger waren als im November 2022. Zudem sanken gegenüber dem Vormonat die Preise für Kraftstoffe um 9,5 Prozent, für Heizöl um 9,0 Prozent und für Brennholz und Holzpellets um 4,8 Prozent. Bekleidungsartikel waren im Dezember 2022 um 1,4 Prozent günstiger als im Vormonat. Teurer als im Vormonat waren unter anderem Strom (plus 3,0 Prozent) und Nahrungsmittel (plus 0,7 Prozent).

Im Vergleich zum Dezember 2021 lagen die Energiepreise im Dezember 2022 um 20,0 Prozent höher. Heizöl kostete 44,9 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Auch Erdgas (plus 17,3 Prozent) und Strom (plus 17,4 Prozent) beeinflussten die Teuerungsrate deutlich. Kraftstoffe verteuerten sich um 7,2 Prozent. Für Nahrungsmittel mussten im Dezember 2022 um 19,4 Prozent höhere Preise gezahlt werden als im Vorjahresmonat. Molkereiprodukte (plus 36,0 Prozent) sowie Speisefette und -öle (plus 35,1 Prozent) waren erheblich teurer. Für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher 5,2 Prozent mehr als im Dezember 2021. Die Nettokaltmieten stiegen um 2,2 Prozent.

 

Hinweise

Zum 1. Januar 2022 stieg die CO2-Abgabe von 25 auf 30 Euro pro Tonne. Gleichzeitig sank die EEG-Umlage (staatliche Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Aufgrund der gestiegenen Energiepreise wurde die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesetzt. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weitergeben. Ab Januar 2023 entfällt die EEG-Umlage dauerhaft.

Im Juni 2022 hatte der Bundesgesetzgeber angesichts der stark steigenden Energiepreise ein zweites sogenanntes Entlastungspaket beschlossen. Dieses umfasste für drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 ein stark vergünstigtes Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr für 9 Euro pro Monat („9-Euro-Ticket“) und die befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe („Tankrabatt“): Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent pro Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent pro Liter. Händlerinnen und Händler waren nicht gesetzlich verpflichtet, die niedrigere Energiesteuer an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben.

Um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die hohen Energiepreise abzufedern, hat der Bundesgesetzgeber die vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz (Fernwärme) beschlossen. Befristet vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 gilt statt des regulären Steuersatzes (19 Prozent) der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.

Im November 2022 hat der Bundesgesetzgeber zudem die „Dezember-Soforthilfe“ beschlossen. Damit entfiel im Dezember 2022 die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung für Erdgas und Fernwärme zu leisten. Die Maßnahme wurde im Verbraucherpreisindex anteilig berücksichtigt, da nur ein Teil der Haushalte einen direkten Erdgas- oder Fernwärmeliefervertrag hat. Haushalte ohne eigenen Direktvertrag, insbesondere Mieterinnen und Mieter, erhalten die Entlastung mit der nächsten Nebenkostenabrechnung in Form von Rückzahlungen oder Verrechnungen. Diese werden im Verbraucherpreisindex nicht berücksichtigt.

Die exakte Auswirkung bestimmter Einflussfaktoren (Mehrwert- und Energiesteuer, CO2-Abgabe, EEG-Umlage etc.) auf die Inflationsrate ist nicht separat messbar, da die Entwicklung der einzelnen Preise grundsätzlich auch von vielen anderen Einflussfaktoren wie zum Beispiel von der Nachfrage bzw. Verfügbarkeit bestimmt ist.

Durch die Corona-Pandemie ergaben sich im Jahr 2022 nahezu keine Einschränkungen bei der Preiserhebung.

Die Ergebnisse gelten bis zur Veröffentlichung der Statistischen Berichte als vorläufig.

Mehr Zahlen erhalten Sie in den nachfolgenden Tabellen.

 

Revision in der Verbraucherpreisstatistik

Der Verbraucherpreisindex wird in regelmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit dem Berichtsmonat Januar 2023 erfolgt die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Dabei werden die VPI-Ergebnisse rückwirkend ab Januar 2020 neu berechnet. Gleichzeitig werden damit die Ergebnisse auf der Basis 2015 revidiert. Die Ergebnisse für Januar 2023 sowie alle neu berechneten Ergebnisse ab Januar 2020 veröffentlicht das Hessische Statistische Landesamt am 22. Februar 2023.