Kinderhände liegen in Händen von Erwachsenen, darin ein Haus aus Papier

Hessisches Statistisches Landesamt

Zahl der Kindeswohlgefährdungen 2021 auf neuem Höchststand

Im Jahr 2021 haben hessische Jugendämter 15 408 Gefährdungseinschätzungen durchgeführt. In 5 134 Fällen stellten sie eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest, das war ein neuer Höchststand. Zwar wurden 2021 insgesamt 200 Gefährdungseinschätzungen weniger als 2020 vorgenommen. Trotzdem gab es 74 Fälle von akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung mehr als im Vorjahr.

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Gefährdungseinschätzungen

Die Anzahl der Gefährdungseinschätzungen durch hessische Jugendämter hat sich seit der ersten Erhebung im Jahr 2012 mehr als verdoppelt. 15 408 Gefährdungseinschätzungen wurden 2021 durchgeführt, in 2 679 Fällen (17 Prozent) ergab sich eine akute und in 2 455 Fällen (16 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen erreichte damit einen neuen Höchststand, obwohl 2021 insgesamt 200 Gefährdungseinschätzungen weniger als 2020 vorgenommen wurden. Gegenüber 5 060 gemeldeten akuten oder latenten Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2020 entsprach das einer Zunahme von gut 1 Prozent.

Die Hälfte aller Gefährdungseinschätzungen im Jahr 2021 betraf Kinder unter 7 Jahren. Bei den akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen wurden in 48 Prozent der Fälle psychische Misshandlungen, in 47 Prozent Vernachlässigung, in 25 Prozent körperliche Misshandlungen und in 5 Prozent Anzeichen sexueller Gewalt festgestellt.

Schutzmaßnahmen

Die hessischen Jugendämter meldeten im Jahr 2021 insgesamt 4 214 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Das waren knapp 4 Prozent mehr als 2020. Dies ist vor allem auf eine Zunahme der unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland (plus 39 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Die häufigsten Anlässe für die Durchführung von Schutzmaßnahmen waren Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (35 Prozent aller Fälle), unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (32 Prozent) und Anzeichen für Vernachlässigung bzw. körperliche Misshandlungen (13 bzw. 14 Prozent).

Entzug der elterlichen Sorge

Im Jahr 2021 ordneten hessische Familiengerichte in 873 Fällen Maßnahmen zum teilweisen oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge an. Gegenüber 2020 erhöhte sich die Zahl geringfügig (plus 5 Fälle). Einschränkungen oder der Entzug des Sorgerechts erfolgen nur in Fällen, in denen eine Gefährdung von Minderjährigen nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.

ggf. Hinweis (für eine einfache Erläuterung der Zahlen und Texte, hier gilt keine Zeichenbeschränkung)

Bei den Schutzmaßnahmen handelt es sich um die Inobhutnahme oder Herausnahme aus einem Heim, der eigenen Familie, einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen.

Die Anteile der verschiedenen Anlässe für eine Kindeswohlgefährdung ergeben summiert mehr als 100 Prozent, weil hier Mehrfachnennungen möglich sind. Bei den Anlässen für Schutzmaßnahmen werden die Fälle registriert, nicht die Kinder und Jugendlichen. Daher sind Doppelzählungen von Kindern und Jugendlichen möglich. Dies ist in der Regel bei unbegleiteten Einreisenden aus dem Ausland der Fall. Diese werden zunächst vorläufig und dann regulär in Obhut genommen. Kinder und Jugendliche, die mehrfach im Jahr in Obhut genommen werden, werden ebenfalls mehrfach gezählt.

Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt nur in Fällen, in denen eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Dabei wird die elterliche Sorge vollständig oder teilweise auf das Jugendamt oder eine dritte Person als Vormund, Pflegerin oder Pfleger übertragen. Erfasst werden diejenigen Fälle, bei denen zuvor eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde.

Weitere Zahlen und Informationen erhalten Sie auf unserer Fachseite.

 

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