Am 8. Oktober 2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt. Das Hessische Statistische Landesamt ist für die Veröffentlichung und die statistische Aufbereitung der Wahlergebnisse zuständig. Anlässlich des Internationalen Tags der Demokratie am 15. September werfen wir einen Blick auf die Wahlbeteiligung bei der hessischen Landtagswahl im Zeitverlauf.
Bei der Wahl zum 1. Hessischen Landtag am 1. Dezember 1946 waren knapp 2,4 Millionen Hessinnen und Hessen wahlberechtigt. 73,2 Prozent von ihnen gaben ihre Stimme ab.
Die höchste Wahlbeteiligung gab es 32 Jahre später: Am 8. Oktober 1978 machten 87,7 Prozent der gut 3,9 Millionen hessischen Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Die niedrigste Wahlbeteiligung wies das Statistische Landesamt im Jahr 2009 aus: Bei der Wahl zum 18. Hessischen Landtag am 18. Januar 2009 stimmten 61,0 Prozent der knapp 4,4 Millionen hessischen Wahlberechtigten ab.
Bei der vergangenen Landtagswahl am 28. Oktober 2018 waren ebenfalls knapp 4,4 Millionen Hessinnen und Hessen wahlberechtigt, 67,3 Prozent gaben ihre Stimme ab.
Hinweise
Mehr Zahlen erhalten Sie in unserer Tabelle „Landtagswahlen in Hessen 1946 – 2018Öffnet sich in einem neuen Fenster".
Bis zur 16. Landtagswahl im Jahr 2003 fanden die Wahlen regulär alle vier Jahre statt. Die Hessinnen und Hessen haben jedoch im Jahr 2002 durch einen Volksentscheid beschlossen, die Legislaturperiode um ein Jahr zu verlängern. Dementsprechend wählen sie seit 2003 regulär alle fünf Jahre ihr Landesparlament neu. Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die seit mindestens drei Monaten in Hessen leben und 18 Jahre alt sind.