Hände mit Taschenrechner, Stift und Papieren

Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge gestiegen

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Der vom Staat für die betriebliche Altersvorsorge gewährte Förderbetrag hat im Jahr 2022 in Hessen 10,8 Millionen Euro betragen. Das waren 4,8 Prozent mehr als der Förderbetrag von 10,3 Millionen Euro im Vorjahr. Den staatlichen Zuschuss nutzten im fünften Jahr nach seiner Einführung 6 500 hessische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (plus 5,9 Prozent gegenüber 2021) mit 56 400 Beschäftigten (plus 2,4 Prozent). Damit nahmen 3,5 Prozent der hessischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese Fördermöglichkeit in Anspruch (plus 0,1 Prozent gegenüber 2021). Im Durchschnitt wurden 192 Euro pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer gewährt – im Jahr 2021 waren es durchschnittlich 187 Euro gewesen.

Hinweise

Der Förderbetrag für die betriebliche Altersvorsorge wurde im Jahr 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt und ist ein staatlicher Zuschuss, der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn bis zur jeweils geltenden Einkommensobergrenze gewährt wird. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Beitrags, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn als Betriebsrentenbeitrag an Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen zahlt. 

Diese Ergebnisse stammen aus der Statistik der Lohnsteueranmeldungen, die im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes eingeführt wurde. Sie umfasst die Lohnsteueranmeldungen aller Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland. 

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