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Jedes siebte minderjährige Kind in Hessen mit alleinerziehenden Eltern

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Zum Weltkindertag am 20. September: Einer Auswertung des Mikrozensus zufolge haben im Jahr 2022 in Hessen 1,1 Millionen Kinder unter 18 Jahren in 646 000 Familien gelebt. Gut drei Viertel (76 Prozent) der minderjährigen Kinder wuchsen bei verheirateten Eltern auf, 8 Prozent bei nicht-verheirateten Eltern und16 Prozent bei alleinerziehenden Elternteilen.

Über alle Familienformen hinweg zählte das Hessische Statistische Landesamt im Jahr 2022 rund 180 000 Kinder unter drei Jahren (17 Prozent), 191 000 zwischen drei und fünf Jahren (18 Prozent), 241 000 zwischen sechs und neun Jahren (22 Prozent), 302 000 zwischen zehn und 14 Jahren (28 Prozent) und 177 000 zwischen 15 und 17 Jahren (16 Prozent). Bei nicht-verheirateten Elternteilen wuchsen deutlich häufiger Kinder unter drei Jahren auf: Der Anteil der unter Dreijährigen war in dieser Familienform mit 29 Prozent höher als im Durchschnitt (17 Prozent). Bei den Alleinerziehenden fiel der Anteil der unter Dreijährigen hingegen mit 10 Prozent geringer aus. Bei den Ehepaaren betrug er 17 Prozent.

Hinweis:

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Methodische Hinweise:

Dargestellt sind die Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Laut Lebensformkonzept des Mikrozensus sind Kinder in der Familie alle Personen ohne Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner und ohne eigene Kinder im Haus. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht grundsätzlich nicht.

Die Angaben sind ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Das Ergebnis der Summierung der Einzeldaten kann deshalb geringfügig von der Endsumme abweichen.

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