Weitere Informationen zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Hessen

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„Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr gestiegen“ – eine Meldung, die Sie sicher schon öfter in den Nachrichten gehört haben. Aber wie genau setzt sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) eigentlich zusammen und vor allem – wie wird es berechnet?

Das BIP umfasst den Wert aller in einem bestimmten Wirtschaftsgebiet (also beispielsweise in Hessen) produzierten Waren und Dienstleistungen. Es ist damit Ausdruck und Kenngröße der wirtschaftlichen Leistung, die im besagten Gebiet erbracht wurde und ermöglicht so auch den Vergleich von Regionen oder Ländern miteinander. Um ein so komplexes Phänomen zu erfassen, brauchen wir die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, kurz: VGR, die in Deutschland von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erstellt werden. 

Die VGR erfassen – vereinfacht gesagt – die (in Geld gemessenen) Güterströme und die Geldströme innerhalb eines Wirtschaftskreislaufs. Neben dem BIP berechnen die VGR so auch die Bruttowertschöpfung in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen (z.B. Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Handel). Außerdem ist die ErwerbstätigenrechnungÖffnet sich in einem neuen Fenster ein direktes Produkt aus der VGR

Die verbindliche Grundlage für die VGR in Europa ist das „Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen“ (ESVG). Es sorgt seit den 1970ern dafür, dass die Wirtschaftssysteme innerhalb der Europäischen Union einheitlich und vergleichbar erfasst werden. Das ESVG wird regelmäßig aktualisiert, um die sich ständig ändernde wirtschaftliche Realität abzubilden. 

In Deutschland werden die nationalen Ergebnisse der VGR vom Statistischen Bundesamt berechnet. Ergebnisse für die Länder berechnet der Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (AK VGRdL) nach einem arbeitsteiligen Verfahren. Dem AK gehören alle Statistischen Ämter der Länder sowie das Statistische Bundesamt und der Deutsche Städtetag als nicht stimmberechtigte Mitglieder an. Die Berechnungen für die Landkreise und die kreisfreien Städte führen die Ämter der Länder nach den methodischen Vorgaben des AK VGRdL selbstständig durch. 

Zur vollständigen Ermittlung aller Größen der VGR sind einige Daten erforderlich, die nur auf nationaler Ebene vorliegen. Beispiel Exporte und Importe: Zur Berechnung der hessischen Werte müsste man alle Güter erfassen, die die hessischen Landesgrenzen überschreiten. Eine solche Erfassung gibt es aber nur für die nationalen Grenzen. Das bedeutet, um Ergebnisse für eine regionale Ebene zu berechnen, müssen die Ergebnisse für die höheren Ebenen bereits vorliegen. Die Berechnungen erfolgen also regional gesehen top-down, von oben nach unten. In den Statistikbereichen, die auf Erhebungen basieren, werden die Ergebnisse dagegen bottom-up, von unten nach oben, ermittelt. 

Die Ergebnisse basieren auf einem komplexen Rechenmodell aus vielen verschiedenen Größen wie den Einkommen privater Haushalte, den Einkommen des Staates, Konsum, Investitionen, Güterproduktion und vielen mehr. Die VGR ist damit keine klassische Erhebung, sondern sozusagen eine Metarechnung, die Daten aus verschiedenen Erhebungen, aber auch aus anderen Quellen wie Verwaltungsdaten nutzt. 

Die VGR gibt einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Situation nicht nur der gesamten Bundesrepublik, sondern auch einzelner Regionen. Sie ermöglicht es, Entwicklungen und Strukturen im Zeitverlauf zu betrachten oder auch regional zu vergleichen und ist damit unerlässliche Handlungsgrundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen. Sie beeinflusst darüber hinaus auch die Rentenanpassungen und fungiert als eine Grundlage für Tarifverhandlungen. Im europäischen Kontext schließlich ist sie eine wichtige Bezugsgröße für die Zuweisung von Fördermitteln, beispielsweise an wirtschaftlich besonders schwache Regionen.